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#Tiefgreifende Einschränkungen sollen bis 20. März fallen

Tiefgreifende Einschränkungen sollen bis 20. März fallen

Es waren nicht nur die Entwicklungen in europäischen Nachbarländern, sondern auch die klaren Hinweise des Expertenrats, die ein Ende der Corona-Beschränkungen in Deutschland eingeläutet haben. Nun plant die Bundesregierung  offenbar weitgehende Öffnungen bis Ende März. Das geht aus der Beschlussvorlage für die Videokonferenz von Bund und Ländern am Mittwoch hervor, die der F.A.Z. vorliegt.

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

In einem Dreischritt sollen die Einschränkungen im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben bis zum 20. März zurückgenommen werden. In einem ersten Schritt sollen „private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmenden“ möglich sein, die Beschränkung auf zehn Personen, die geimpft und genesen sind, entfällt damit. Auch die oft kritisierten und in einigen Ländern schon zurückgenommenen Einschränkungen für den Zugang zum Einzelhandel sollen fallen. Den Einzelhändlern bleibt damit die lästige Aufgabe erspart, den Impf- oder Genesenenstatus am Eingang zu kontrollieren.

Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, gilt weiterhin eine Pflicht medizinische Masken zu tragen. FFP2-Masken werden ausdrücklich empfohlen, soweit sie nicht im jeweiligen Landesrecht vorgeschrieben sind. Darauf hatte auch der Expertenrat in seiner am Sonntagabend veröffentlichten sechsten Stellungnahme hingewiesen und dafür plädiert, die vergleichsweise geringe individuelle Einschränkung beim Maskentragen in Kauf zu nehmen, um eine Verlängerung der teilweise schon abebbenden Omikron-Welle zu verhindern.

Ende der Homeoffice-Pflicht?

Vom 4. März an soll für die Gastronomie wieder die 3-G-Regelung gelten und damit auch Getesteten der Zugang in Cafés und Restaurants ermöglicht werden. Für Klubs soll vorläufig die 2-G-Plus-Regel gelten, auch bei überregionalen Veranstaltungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen soll maximal eine Auslastung von 40 Prozent (bis 4000) Zuschauer erreicht werden. Ob es bei diesen Angaben bleibt, ist fraglich, die Zahlen sind ausdrücklich in eckige Klammern gesetzt.

In einem dritten Schritt sollen ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen wie die Homeoffice-Pflicht entfallen. Der Bundestag soll nach der Beschlussvorlage gebeten werden, die Grundlage dafür zu schaffen, dass die Länder auch über den 19. März 2022 hinaus „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ ergreifen können. Gemeint ist damit zum Beispiel die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Innenräumen. „Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.“

Sonderfonds für Kulturveranstaltungen soll verlängert werden

Der Expertenrat hatte in seiner Stellungnahme davor gewarnt, Schutzmaßnahmen zu früh zurückzunehmen und damit ein Ansteigen der Hospitalisierungsinzidenz und der Anzahl der Intensivpatienten zu riskieren. Wie sich die noch ansteckendere Subvariante der Omikron-Variante BA.2 auswirke, könne derzeit noch nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, geben die Experten zu bedenken. Sie plädieren dafür, die Infektionsschutzmaßnahmen  an der 7-Tage-Inzidenz als Frühwarnindikator, dann aber maßgeblich an der Anzahl der Hospitalisierungen und Intensivbelegung zu orientieren.

Um eine weitere Krankheitswelle im Herbst zu vermeiden, müsse vor allem die Impfquote gesteigert werden. „Wir werden das Virus nur besiegen können, wenn sich deutlich mehr Personen auch in Deutschland impfen lassen“, heißt es in der Beschlussvorlage. Nur eine hohe Impfquote könne eine hohe Zahl an schweren Verläufen und die damit einhergehende Belastung des Gesundheitssystems verhindern. „Vor diesem Hintergrund bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht“, heißt es weiter im Beschlusspapier. Die Überbrückungshilfe IV soll bis zum 30. Juni verlängert werden, die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld soll auch nach dem 31. März möglich sein. Außerdem wird der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen verlängert. Kulturschaffende waren von Einschränkungen überproportional betroffen.  

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