#Tod nach Entlassung aus dem Krankenhaus

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Tod nach Entlassung aus dem Krankenhaus

Als Renate B. im Warteraum im Krankenhaus saß, bekam sie von einer Ärztin den Satz zu hören, vor dem wohl alle Angehörigen von Patienten am meisten Angst haben: „Wir stellen jetzt die Geräte ab.“ Dabei ging es um den damals 74 Jahre alten Ehemann von Renate B. Angefangen hatte die Tragödie mit einem Fahrradunfall am Tag zuvor, dem 14. August 2018. Der Rentner war auf einem Feldweg gestürzt und mit dem Hals auf den Lenker gefallen. Wegen einer Schwellung am Hals wurde er am Tag nach dem Unfall in zwei Krankenhäusern untersucht und behandelt, zuerst im Kreiskrankenhaus in Bad Homburg, später im Klinikum in Frankfurt-Höchst. Die Untersuchung im Kreiskrankenhaus in Bad Homburg ist seit Mittwoch ein Fall für das Landgericht Frankfurt.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei den Ärzten eine Verantwortung für den Tod des Rentners. Der Fehler bestand der Anklage zufolge darin, dass der Patient nach der Untersuchung nach Hause entlassen wurde. Stattdessen hätte er stationär aufgenommen werden müssen, um seinen Zustand intensivmedizinisch zu überwachen, wie Staatsanwalt Wanja Welke zu Beginn der Hauptverhandlung vorträgt. Damit hätte sein Tod „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ verhindert werden können. Durch die Prellung am Hals sei Blut ins Gewebe gelaufen, und zwar so viel, dass die Luftröhre verschoben worden sei. Die Einengung der Atemwege habe schließlich zum Tod geführt. Das heißt, der Patient ist erstickt. Diese Gefahr haben die Ärzte in Bad Homburg übersehen, wie der Ankläger sagt.

„Kein Fall für einen Chirurgen“

Deshalb müssen sich eine Ärztin und ein Arzt vor einer großen Strafkammer des Landgerichts wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Dafür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahre vor. Die heute 35 Jahre alte Assistenzärztin Katja K. war damals diensthabende Ärztin in der Notaufnahme des Kreiskrankenhauses. Im August 2018 stand sie noch am Beginn der Berufstätigkeit, im achten Monat der Facharztausbildung in Chirurgie und Orthopädie. Nach ihren Worten bemerkte sie die Schwellung am Hals und veranlasste eine Computer-Tomografie, bei der aber das Kontrastmittel vergessen wurde. Die Verletzung am Hals sei ein Fall für einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt gewesen, nicht für einen Chirurgen, sagt sie im Gerichtssaal.

Ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt ist der zweite Angeklagte, der 59 Jahre alte Martin T., der kein angestellter Arzt des Krankenhauses ist, sondern eine eigene Praxis auf dem Klinikgelände führt und die Krankenhauspatienten als Belegarzt behandelt. Auch er bemerkte nach eigenen Worten die Schwellung am Hals. Bei einer endoskopischen Untersuchung habe er zwar einen Bluterguss an der Schleimhaut im Rachen gesehen, der Eingang zur Luftröhre sei aber frei gewesen. Deshalb sei die Aufnahme im Krankenhaus nicht nötig gewesen.

Die Entlassung kam für Frau und Tochter des Patienten überraschend, wie sie berichten. In den folgenden Stunden zuhause habe er zuerst heftig gehustet und sei dann blau angelaufen. Daraufhin habe man einen Notarzt gerufen, der den Patienten mit ins Höchster Krankenhaus genommen habe, wo er schließlich starb.

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