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#Trotz 80.000 kWh jährlich: Historisches Windrad muss weg

Obwohl das historische Windrad eines Ehepaars rund 80.000 kWh Strom pro Jahr liefert, muss es nun stillgelegt und abgebaut werden. Schuld daran sind neue Vorgabe für Stromerzeuger, die nur durch hohe Investitionskosten erfüllt werden könnten.

Trotz 80.000 kWh jährlich - Historisches Windrad muss weg
Trotz 80.000 kWh jährlich – Historisches Windrad muss wegBildquelle: Foto von Jongsun Lee auf Unsplash

Ein Pionierprojekt zur Voranbringung erneuerbarer Energie bekommt nun die bürokratischen Hürden in Deutschland zu spüren. Das historische Windrad eines Ehepaars in Baden-Württemberg in der Nähe von Karlsruhe kann nicht länger die notwendigen Vorgaben erfüllen, um seinen Betrieb weiterhin fortsetzen zu dürfen. Die neuen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sehen vor, dass eine Modernisierung für die Direktvermarktung des Stroms erfolgen müsste. Jede Viertelstunde müssten Daten erfasst werden, wie viel Strom das historische Windrad erzeugt und in das Netz einspeist. Eine solche Aufrüstung der Anlage würde den Windradbetreiber nach dessen Angaben jedoch 30.000 bis 40.000 Euro kosten. Die rentiere sich für das alte Windrad nicht.

Historisches Windrad sollte Energiewende voranbringen

Schon seit dem Jahr 1997 drehen sich die Räder des historischen Windrads am Hofgut Maxau am Rhein bei Karlsruhe. Der Bau des Windrads gilt als Pionierprojekt in der Region. Der engagierte Landwirt Thomas Müllerschön, Pächter des Hofguts, ließ es für stolze 300.000 Mark errichten, um die Energiewende voranzubringen. Schon damals waren einige bürokratische Hürden zu überwinden. Der Antrag wurde mehrfach abgelehnt, bevor Müllerschön die Genehmigung erhielt. Das Windrad lieferte pro Jahr bis zu 80.000 Kilowattstunden (kWh) Strom, den Müllerschön direkt an die Stadtwerke verkaufte.

Diese Strommenge könnte das Windrad zwar auch weiterhin bereitstellen, doch ohne die vorgegebene Modernisierung, sähe sich das Ehepaar Müllerschön mit hohen Strafzahlungen konfrontiert. Da die Stadtwerke und Aufsichtsbehörden daran festhalten, dass er den Strom des Windrads ohne Errichtung einer Direktvermarktung nicht mehr in das Netz einspeisen darf, sehen sich die Müllerschöns gezwungen, die Anlage stillzulegen. Die drohende Strafzahlung von 1.100 Euro monatlich, sollte das historische Windrad weiterhin Strom liefern, ließen sich durch den hohen Ertrag nicht aufwiegen. Dem engagierten Landwirt fiel diese Entscheidung nicht leicht, wie ein Artikel der Badischen Neuste Nachrichten berichtet. Es fühle sich an, als würde das Ehepaar in seinen Bemühungen, die Energiewende voranzubringen, aktiv ausgebremst. Insbesondere, da das Windrad selbst weiterhin Strom für die Region hätte liefern können.

Trotz der Ärgernisse mit den bürokratischen Hürden empfindet Müllerschön die damalige Investition in sein Windrad jedoch als lohnend. Er wollte eine Vorreiterposition einnehmen, in der es ihm nicht vorrangig um das Verdienen von Geld ging, sondern um seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren Zukunft. Das ist ihm gewiss gelungen, nachdem die Anlage in der Region einen hohen Bekanntheitsgrad erzielt hatte. Einige Zeit lang bleibt das historische Windrad weiterhin auf dem Hofgut stehen, obwohl die Stromeinspeisung eingestellt wird. Der Abbau des Windrads soll aus Naturschutzgründen erst gegen Ende des Jahres erfolgen.

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