#TÜV muss für fehlerhafte Brustimplantate zahlen
„TÜV muss für fehlerhafte Brustimplantate zahlen“
Tausende Frauen können nach jahrelangem Streit um Schadenersatz für mangelhafte Brustimplantate nun auf Entschädigungen hoffen. Das Berufungsgericht in Paris verdonnerte den TÜV Rheinland, der die Implantate der Firma Poly Implant (PIP) zertifiziert hatte, zu Schadenersatzzahlungen. Der TÜV habe fahrlässig gehandelt, begründete das Gericht am Donnerstag sein Urteil. Die Höhe und der Zeitpunkt der Entschädigungen müssen nach Angaben des Opferverbandes PIPA noch festgelegt werden. Es sei Schadensersatz von mehreren zehntausend Euro je Opfer beantragt worden, teilte PIPA mit. Eine Entscheidung werde im September erwartet.
„Wir freuen uns über dieses Ergebnis, das den Zweifeln an der Verantwortung des TÜV endgültig ein Ende setzt“, sagte Opfer-Rechtsanwalt Olivier Aumaitrer. „Nach zehn Jahren des Wartens und heftigen Kampfes muss der deutsche Zertifizierer die Opfer vollständig entschädigen.“ Das Urteil könnte Auswirkungen auf Zehntausende weitere Opfer von Großbritannien bis Lateinamerika haben. Der TÜV Rheinland wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Ein Sprecher verwies auf einen späteren Zeitpunkt, wenn das Urteil übersetzt zur Auswertung vorliege. 2700 Frauen hatten den Fall vor Gericht gebracht.
Von 2001 bis 2010 hatten mehr als 300.000 Frauen die mangelhaften Implantate erhalten, die mit industriellem Silikon befüllt waren. So hatte der französische Hersteller PIP Ermittlern zufolge allein in einem Jahr 1,2 Millionen Euro eingespart. Die Implantate wiesen überdurchschnittlich häufig Risse auf, Hinweise auf ein höheres Vorkommen von Brustkrebs fanden sich nicht. Etwa 15.000 Frauen hatten allein in Frankreich die Operationen wieder rückgängig machen lassen.
Im Jahr 2013 hatte ein Gericht im südfranzösischen Toulon den TÜV Rheinland zu Schadenersatzzahlungen verdonnert. Jede Geschädigte sollte 3000 Euro erhalten. Der TÜV hatte damals Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren mussten sich der Chef von PIP, Jean-Claude Mas, und vier ranghohe Manager vor Gericht für den Skandal verantworten. Mas wurde wegen Betruges zu vier Jahren Haft verurteilt. In einem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vor vier Jahren hatte eine Klägerin aus Rheinland-Pfalz ihren Schadenersatzprozess gegen den TÜV Rheinland verloren. Damals hatte der BGH keine Pflichtverletzungen festgestellt
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