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#Unfassbar: Balkonkraftwerk-Nutzer soll für verschenkten Strom zahlen

Einem Besitzer eines Balkonkraftwerks in Oldenburg stand eine Ernüchterung bevor. Er hatte rund 134 Kilowattstunden mit seinem Balkonkraftwerk kostenlos ins Netz eingespeist, ohne eine Vergütung dafür einzufordern. Doch statt für sein Engagement belohnt zu werden, erhielt er eine Rechnung.

Unfassbar - Balkonkraftwerk-Nutzer soll für verschenkten Strom zahlen
Unfassbar – Balkonkraftwerk-Nutzer soll für verschenkten Strom zahlenBildquelle: Shutterstock

Matthias Decker, ein Balkonkraftwerk-Besitzer aus Oldenburg wollte ein Zeichen für die Energiewende setzen. Der Mann installierte sein Balkonkraftwerk und speiste den erzeugten Strom in das Netz des dortigen Netzbetreibers EWE ein. Dabei verzichtete er auf die Vergütung für die 134 Kilowattstunden. Unter anderem aus steuerrechtlichen Gründen, wie es vielen Balkonkraftwerk-Besitzern geht. Sein Engagement für mehr grünen Strom sollte jedoch nicht entlohnt, sondern sogar abgestraft werden. EWE Netz schickt dem Mann eine Rechnung über 8,16 Euro für Servicekosten. Selbst wenn er den gesamten Strom hätte vergüten lassen, hätte dieser hingegen lediglich rund 10,86 Euro gebracht. Am Ende hätte der Mann so lediglich 2,70 Euro für den Strom erhalten können. Der Mann schilderte seinen Fall gegenüber der nwzonline.de und bezeichnete die Rechnung als „eine Frechheit“.

Netzbetreiber gesteht Fehler ein

Auf Nachfrage von nwzonline.de berief sich ein Sprecher von EWE Netz darauf, dass die Gebühr dem Unternehmen rein rechtlich zustehe. Hinter der Service-Pauschale steckt die jährlich zu entrichtende Gebühr für die Einspeisezählrichtung. Der Begriff der „Gutschrift“ in der Rechnung hätte das Missverständnis jedoch hervorgerufen. Der Sprecher gab jedoch zu, dass ihnen im Fall von Herrn Decker ein Fehler unterlaufen sei. Um die private Energiewende zu fördern, verzichte EWE Netz inzwischen darauf, das Messentgelt zu berechnen, wenn Anlagenbetreiber auf ihre EEG-Vergütung verzichten. Im Falle des oldenburgischen Balkonkraftwerk-Besitzers sei diese Pauschale jedoch versehentlich berechnet worden. Die Berechnung der Gebühr wolle man entsprechend korrigieren, sodass der Mann letztlich nicht für den verschenkten Strom zahlen muss.

Kostenloser Strom entlastet EEG-Förderung

Grundsätzlich sollte man die kostenlose Einspeisung von Strom aus Balkonkraftwerken entsprechend angenehm für deren Besitzer gestalten. Aller Strom, der ohne eine Vergütung eingespeist wird, kann vom Verteilnetzbetreiber an den Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet werden. Dort verkauft man ihn an der Strombörse, um den Erlös direkt in den EEG-Topf weiterzuleiten. Aus diesem wiederum zahlt man die Vergütungen für andere Anlagenbetreiber. Jeder Verzicht auf die Förderung durch Balkonkraftwerk-Besitzer sorgt daher dafür, dass man weniger Steuermittel für die Füllung des EEG-Topfs benötigt. Wer auf einen eigenen Vorteil zugunsten der Allgemeinheit verzichtet, sollte dafür nicht bestraft werden. In diesem Fall hat der Netzbetreiber EWE glücklicherweise den Fehler korrigiert. Das Beispiel zeigt jedoch, dass sich in Bürokratie rund um den von Bürgern bereitgestellten Strom langfristig einiges ändern muss, wenn man mehr Menschen als Helfer in der Energiewende gewinnen möchte.

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