Unterhaltsvorschuss: Können oder wollen die Väter nicht?

Unterhaltsvorschuss: Können oder wollen die Väter nicht?

Der Unterhaltsvorschuss ist ein Thema, mit dem man keine Polemik treiben sollte. Es geht dabei um Familien, die sich in einer sozial und emotional schwierigen Lage befinden – und in denen die finanzielle Situation schnell bedrohlich werden kann. Spätestens wenn die Mutter dem Kind erzählt: „Dein Vater will nicht für dich zahlen“, und der Vater sagt: „Ich wohne schon auf Bananenkisten“, beginnen Kinder auf eine Weise zu leiden, die sie vielleicht nie wieder vergessen.

Es ist darum gut und eine große Errungenschaft, dass der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss einspringt, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Dabei handelt es sich um eine existenzsichernde Maßnahme, die Sätze orientieren sich am Existenzminimum. Doch viele der säumigen Väter zahlen auch diesen Vorschuss nicht zurück – weil sie es nicht wollen oder weil sie es nicht können?

Mit der Aussage, hier machten sich „80 bis 85 Prozent der Väter einen schlanken Fuß“, hat Bundesfamilienministerin Karin Prien einen unguten Ton in die Debatte gebracht, die sich an ihren Kürzungsplänen entzündete. Dabei gibt es in ihrem Haus ganz andere Schätzungen über die Chancen, den Unterhaltsvorschuss einzutreiben: Demnach ist es in etwa 50 Prozent der Fälle aussichtslos, weil die Väter zu wenig verdienen oder selbst Grundsicherung beziehen, in anderen, aber selteneren Fällen unbekannt, verstorben oder unauffindbar sind.

Kein Problem des Nicht-Wollens

Mit ihrer Aussage habe Prien auf den Teil der Schuldner gezielt, die den Vorschuss zurückzahlen könnten, es aber nicht tun, hieß es später. Eine leitende Mitarbeiterin des Frankfurter Jugend- und Sozialamts schätzt, dass sogar 70 bis 80 Prozent der Väter den Vorschuss nicht zurückzahlen können. Für sie ist es keine Frage des Nicht-Wollens, sondern „ein Armutsproblem“. Schon nach einem einzigen Jahr hat sich für ein fünfjähriges Kind ein Unterhaltsvorschuss von 2724 Euro angesammelt, der zurückgezahlt werden muss. Die niedrige Rückholquote von 15 bis 20 Prozent erklärt sich zum Teil daraus. In dieser Statistik wird überdies nicht zwischen laufenden Fällen unterschieden, in denen zurzeit Unterhaltsvorschuss gezahlt und zurückverlangt wird, oder Fällen, in denen sich seit Jahren nichts mehr tut.

Die Mittel der Jugendämter, erstens für die Zahlung des Unterhalts zu sorgen und zweitens den Vorschuss zurückzuholen, sind dieselben wie beim Eintreiben anderer Schulden, auch wenn die Väter im Ausland gesucht werden müssen: mehrfaches und regelmäßiges Anschreiben, Erwirken eines Vollstreckungstitels, Pfändung von Gehalt und „Tasche“. Mehr Druckmittel, etwa der Entzug des Führerscheins, könnten in Fällen helfen, wo tatsächlich Zahlungsunwillen vorliegt, ebenso weiterreichende Auskunftspflichten und eine Zusammenlegung der Zuständigkeit in den Jobcentern, wie die Koalition es plant. Auskünfte bei den Finanzämtern einholen dürfen die Jugendämter auch jetzt schon.

Plötzlich ist der Selbstbehalt erreicht

Muss man wirklich vermuten, dass sich so viele Väter ihrer Verantwortung entziehen wollen? Ein gesellschaftlicher Trend weist in eine andere Richtung: Immer mehr Väter wollen für ihre Kinder da sein, auch nach einer Scheidung. Sie wollen den Alltag möglichst weiter teilen, bei den Schularbeiten helfen, übernehmen zum Beispiel zwei Tage und zwei Nächte in der Woche. Dafür braucht man etwas Platz in der Zweitwohnung. Die dadurch natürlich teurer wird, wie auch die Lebenshaltungskosten insgesamt, womit ein Teufelskreis beginnen kann, wenn man ohnehin in einer niedrigeren Einkommensklasse unterwegs ist. Plötzlich ist der Selbstbehalt erreicht und nur noch wenig Spielraum übrig. Viele Väter leiden dann genau darunter: dass sie ihren Kindern nichts oder nur wenig zahlen können.

All das ändert jedoch nichts daran, dass der Unterhaltsvorschuss für den Staat sehr teuer ist. Seit der Ausweitung von zwölf auf 18 Jahre bei den bezugsberechtigten Kindern sowie der Entfristung der möglichen Dauer (früher höchstens sechs Jahre) haben sich die Kosten vervierfacht. Es ist daher richtig und wichtig, die Notwendigkeiten zu überprüfen. Hier hat sich durch den Ausbau der Betreuung in Krippen, Kitas und Ganztagsschulen inzwischen einiges zum Besseren gewendet. Frauen können leichter als noch zum Zeitpunkt der Erweiterung des Unterhaltsvorschusses (wieder) arbeiten gehen.

Auch wäre die angedachte Herabsetzung des Höchstalters für den Anspruch von 18 auf 16 Jahre noch eine moderate Kürzung; mit 16 sind Jugendliche meist schon sehr selbständig, was nicht heißt, dass man sie vollständig sich selbst überlassen sollte. Statt sich einer Kürzung ganz zu verweigern, wie es die SPD tut, sollte sie besser schauen, dass es nicht noch mehr wird, etwa indem auch die Bezugsdauer wieder begrenzt würde. Ohne dass „die Kinder davon betroffen sind“, wie Bundeskanzler Friedrich Merz es formuliert, ginge allerdings beides nicht.

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