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#Urlauber sollen nicht mehr um ihr Geld bangen müssen

Urlauber sollen nicht mehr um ihr Geld bangen müssen

Endlich Urlaub – mit den Lockerungen der Corona-Beschränkungen steigen die Buchungen. Doch das Vorkrisenniveau bleibt im Sommer 2021 wohl so fern wie exotische Reiseziele. Nicht nur das sorgt in der Reisewelt für Diskussionen. Dazu kommt eine Korrektur im Reiserecht, die schon vom 1. Juli an gelten soll. Das Gesetz dafür ist aber noch nicht fertig. Es geht um die Absicherung der Zahlungen von Kunden, falls ihr Reiseveranstalter in die Insolvenz rutscht.

Unabwendbar wurde die Reform mit dem Aus von Thomas Cook, als deutsche Kunden nicht problemlos ihr Geld komplett zurückbekamen. Das ist mehr als eineinhalb Jahre her. Den Vorgaben aus dem EU-Recht widersprach das damals wie heute. Der Bund sprang vorsichtshalber ein, auch um Staatshaftungsklagen zu vermeiden. Der letzte Betroffene hat sein gesetzlich zugesichertes Geld immer noch nicht komplett wieder. Ein Systemwechsel in der Absicherung soll abwenden, dass sich so etwas wiederholt.

Sicher ist: Die neue Absicherung wird für die durch die Pandemie geschwächten Unternehmen, vom Marktführer TUI bis zum kleinen Spezialanbieter, teurer. Der Deutsche Reiseverband (DRV) mahnte schon „Augenmaß“ an, damit nicht durch neue Lasten und Entgelte Insolvenzen direkt nach der Corona-Krise entstehen. Und offenbar hat der Verband in Teilen Gehör gefunden.

Korrekturen sollen Mehrkosten begrenzen

Laut einem überarbeiteten Entwurf aus dem Bundesjustizministerium, der der F.A.Z. vorliegt, will die Koalition die zusätzliche Kostenlast für Reiseunternehmen abschwächen. Beschlossen ist fünf Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten noch nichts. Gleichzeitig begehrt aber der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf. Er will noch auf den letzten Metern verhindern, dass Reiseunternehmen künftig allzu viel mitreden dürfen, wenn es um den Schutz von Kundengeld geht.

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Die Details der deutschen Kundengeldabsicherung sind den meisten Urlaubern unbekannt, sie gaben sich lange damit zufrieden, mit der Buchung einen Sicherungsschein zu bekommen. Zu einem großen Thema wurde die Absicherung erst, als mit dem Aus für Thomas Cook allen Betroffenen die Schwächen des Systems offenbar wurden. Ein Reisesicherungsfonds soll künftig verhindern, dass Urlauber um Geld bangen müssen, falls ihr Pauschalreiseanbieter zusammenbricht.

Fonds mit 750 Millionen Euro

Bis zum Herbst 2027 soll der Fonds durch Beiträge der Unternehmen mit 750 Millionen Euro gefüllt werden. Das soll reichen, um im Insolvenzfall Zahlungen zu erstatten und strandende Urlauber heimzubringen. Bislang durften private Versicherer jeweils ihre Haftung auf 110 Millionen Euro deckeln. Im Fall vom Thomas Cook war das zu wenig.

So breit die Zustimmung von Reisebranche und Verbraucherschützern für den Fonds im Grundsätzlichen ist, so zahlreich fällt die Kritik im Detail aus. Vor allem der Start im Sommer 2021 gilt als hürdenreich. Denn in der Aufbauphase werden im neuen Fonds nicht die vorgesehenen 750 Millionen Euro liegen, die kommen erst über die nächsten Jahre zusammen. Der Staat springt vorübergehend mit Zusagen ein, verlangt dafür aber Sicherheiten von den Reiseanbietern.

Unternehmen sollen kleinere Sicherheit leisten

Umstritten war bislang,  wie hoch die sein sollen. Nun zeichnet sich ab, dass Berlin auf die Sorgen der Branche hört. Touristiker stießen sich daran, dass sie für 7 Prozent ihres Jahresumsatzes Sicherheiten hinterlegen sollten. Gemessen am Vorkrisenjahr 2019 wären das mehr als zwei Milliarden Euro. Die Absicherungskosten würden sich schlimmstenfalls vervierfachen gegenüber der alten Versicherungslösung. Der DRV hatte 5 Prozent als höchsten nach der Pandemie stemmbaren Satz genannt, um keine Insolvenzen zu provozieren.

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