#Urlaubsanspruch bei Verjährung: EuGH stärkt Arbeitnehmer
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„Urlaubsanspruch bei Verjährung: EuGH stärkt Arbeitnehmer“
Vor dem Europäische Gerichtshof wurden drei Fälle rund um die Verjährung von Urlaubsansprüchen verhandelt. Das EuGH gab in allen Fällen den Arbeitnehmern Recht.
Entscheidend bei der Verjährung von Urlaub ist laut dem EuGH, dass der Arbeitgeber seinen Teil dazu beiträgt, dass Urlaub genommen werden kann. Er sollte den entsprechenden Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin beispielsweise darauf hinweisen, dass Urlaub verfallen könnte und ihm auch in schwierigen Situationen die Möglichkeit geben, Urlaub zu nehmen.
Verjährung von Urlaubsansprüchen: EuGH entscheidet zu Gunsten der Arbeitnehmer
In zwei der Fälle ging es um einen Urlaubsanspruch bei Krankheit. In diesen konnten die Kläger geltend machen, dass sie Anspruch auf bezahlten Urlaub in einem Jahr haben, in welchem sie aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig oder erwerbsgemindert waren. Nach deutschem Recht verfällt der Urlaubsanspruch eigentlich nach 15 Monaten. Das sei laut den Richtern in Luxemburg aber nur der Fall, wenn Arbeitgeber die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer rechtzeitig die Möglichkeit gegeben hat, den Urlaub zu nehmen.
Bei der dritten Klage ging es um eine Klägerin, welche laut ihrer Aussage wegen eines hohen Arbeitsaufwands keinen Urlaub nehmen konnte. Sie forderte eine Abgeltung der Urlaubstage. Der Arbeitgeber der Klägerin pochte darauf, dass der Urlaubsanspruch wegen der zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verjährt sei. Das EuGH entschied aber auch in diesem Fall, dass der Arbeitgeber Sorge tragen muss, dass die Arbeitnehmerin ihren Urlaubsanspruch tatsächlich wahrnehmen kann.
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