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#Verbraucherzentrale verklagt Disney: Das ist der Grund

„Verbraucherzentrale verklagt Disney: Das ist der Grund“

Die Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt die The Walt Disney Company. Nach einer Verbraucherbeschwerde über die angekündigte Preiserhöhung des Unternehmens prüfte die Verbraucherzentrale Brandenburg die Nutzungsbedingungen des Anbieters. Dort fanden sie einen Verstoß gegen Gesetzesvorgaben.

Verbraucherzentrale verklagt The Walt Disney Company wegen unrechtmäßiger Nutzungsbedingungen
Verbraucherzentrale verklagt The Walt Disney Company wegen unrechtmäßiger NutzungsbedingungenBildquelle: Photo by Thibault Penin on Unsplash

Nach Eingang einer Verbraucherbeschwerde über eine Preiserhöhung des Streamingdienstes Disney+ prüfte die Verbraucherzentrale Brandenburg die Nutzungsbedienungen des Streaming-Giganten. Dort stießen die Verbraucherschützer auf einen klaren Verstoß gegen Gesetzesvorgaben. Da der Streaming-Anbieter auf eine entsprechende Abmahnung nicht reagiert, verklagt die Verbraucherzentrale nun The Walt Disney Company vor dem Landesgericht Potsdam.

Verbraucherzentrale verklagt The Walt Disney Company wegen Verstoß in Nutzungsbedingungen

Ein Verbraucher aus Cottbus nutzte die Onlinebeschwerdebox der Verbraucherzentrale Brandenburg, da er sich über eine angekündigte Preissteigerung seines Streamingdienstes Disney+ ärgerte. Diese sah immerhin eine Erhöhung der Kosten seines Jahres-Abonnements von beinahe 30 Prozent vor. Daraufhin ging die VZB der Beschwerde nach und prüfte die Nutzungsbedingungen des entsprechenden Anbieters. Diese behielt Disney+ tatsächlich vor, die Preise mit Wirkung zum Beginn eines neuen Abo-Zeitraums zu ändern. Dies wird Nutzern dabei 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Für die Verbraucherschützer stellen diese Bedingungen einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen dar. Sie mahnte die The Walt Disney Company (Benelux) B.V. ab. Da sich das Unternehmen weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, musste die VZB zu härteren Mitteln greifen. Jetzt verklagt sie den Streaming-Anbietern vor dem Landgericht Potsdam.  

Die VZB sieht in der Klausel der Nutzungsbedingung primär die Gefahr, dass Verbraucher bei Vertragsschluss eventuelle Preiserhöhungen nicht abschätzen können. Disney+ kann die Preise einseitig und ohne Einschränkungen ändern. Zwar ist es für Kunden möglich, die Preisänderung zurückzuweisen, allerdings bleibt in den Nutzungsbedingungen dabei unklar, welche Folgen eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde. Laut der Verbraucherzentrale Brandenburg müssten solche Klauseln Kostenelemente nennen, die zu einer Erhöhung führen können, sie dürften es Unternehmen nicht ermöglichen, damit die Gewinne zu erhöhen.

Da der Anbieter The Walt Disney Company (Benelux) B.V keinerlei Reaktion auf das Abmahnschreiben der VZB verlauten ließ, reichte die VZB inzwischen Klage beim Landgericht in Potsdam ein. Noch kann nicht vorhergesagt werden, wann oder wie das dortige Urteil ausfallen wird. Disney+ ist dabei nicht der einzige Streaming-Anbieter, der seine Preise für Verbraucher erhöht hat. Ein Urteil in dieser Angelegenheit könnte auch Auswirkungen für die Preispolitik der Konkurrenzunternehmen wie Netflix und Co. nach sich ziehen. Bis auf Weiteres bleibt abzuwarten, wie die Richter entscheiden. Du solltest daher erst einmal nicht mit einer zeitnahen Rücknahme der Preiserhöhung von Disney+ rechnen.

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