#Vermieter mit Solardach haben es schwer

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Vermieter mit Solardach haben es schwer

Zunächst muss die Photovoltaikanlage nach oben. Auf dem Dach soll sie Sonnenstrahlen einfangen, „grünen“ Strom produzieren und so das Klima schützen. Doch die Montage ist oft beileibe nicht die wirkliche Herausforderung für die Energiewende. Denn der Ökobetrieb auf dem Dach bringt große Schwierigkeiten mit sich, wenn ein Mieter im Haus wohnt. Als Vermieter den Strom aus der Anlage auf dem Dach des Mietshauses und weitere Energie an den Mieter zu verkaufen ist in Deutschland sehr kompliziert.

Da hat es der Immobilienbesitzer einfacher, der auch in den eigenen vier Wänden wohnt. Der Eigentümer montiert sich die Solaranlage aufs Dach, verbraucht den eigenen Strom und muss darauf bis zu einer gewissen Größe keine Abgaben wie die Ökostromumlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zahlen. Für die Energielieferung an den Mieter umfasst dies hingegen die EEG-Umlage, und sie fällt auch sonst nicht leicht. Davon berichtet ein Vermieter im Schwarzwald, der zwar in seinem Haus selbst wohnt, aber seine neue Solaranlage auf dem Dach auch an dortige Mietwohnung anschließen wollte. „Der Prozess, dies anzumelden, ist so was von kompliziert und bürokratisch“, lautet dessen Fazit.

Die Schwierigkeiten kennen kleine und große Vermieter, die schon einmal an der Ökobilanz ihrer Immobilie schrauben wollten. Das weiß auch Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund und damit Vertreter privater Immobilieneigentümer im ganzen Land. „In vielen Gebäuden ist der Einsatz von Photovoltaik oder Solarthermie eine vernünftige Lösung, bei anderen können mit Biogas oder Wasserstoff betriebene Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen oder Wärmepumpen besser sein“, sagt er. Für falsch hält Warnecke pauschale Lösungen, die eine Technik vorgeben. Doch um den Ausbau von Photovoltaikanlagen (PA) zu beschleunigen, müsse die Politik vor allem endlich regeln, wie der Strom vom Dach einfach zu den Mietern im Haus gelangen kann: „Die kommunalen Stromversorger blockieren das, weil sie um ihren Markt fürchten.“

Politik reagiert noch nicht genug

Wie wenig der Mieterstrom vorankommt, hat die Politik durchaus bemerkt. Mit der EEG-Novelle von 2017 brachte der Gesetzgeber einen Mieterstromzuschlag auf den Weg, um jede Kilowattstunde Mieterstrom zu fördern. Der Zuschlag sollte Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen aufheben. Genug war das aber offenbar nicht. Vom geplanten Zubau von 500 Megawatt Mieterstromanlagen im Jahr ist Deutschland bislang weit entfernt. Im vergangenen Jahr waren es mit mehr als 16 Megawatt installierte Leistung rund 3 Prozent des geplanten Volumens, wenn auch ein Höchstwert seit der Mieterstromregelung vor vier Jahren. Im ersten Halbjahr 2021 waren es 14 Megawatt. Zum Vergleich: Das sind ungefähr 0,5 Prozent aller bei der Bundesnetzagentur neu gemeldeten Fotovoltaikanlagen in dem Zeitraum. So spricht der Bundesverband Solarwirtschaft davon, dass der Mieterstrommarkt noch ein Nischenmarkt ist, was an zahlreichen gesetzlichen Hürden und Hemmnissen liege.

Mit der EEG-Novelle von 2021 wurden immerhin der Mieterstromzuschlag, der teilweise sehr niedrig war, erhöht und auch andere Regeln gelockert, damit sich vor allem mittelgroße Mieterstromanlagen öfter lohnen. Für die Branche reicht das alles noch nicht. Der Solarwirtschaftsverband sieht nur einen Teil der Bremsen gelöst. Vor allem liegt es an Kosten wie der EEG-Umlage, die für Mieterstrom weiter anfallen. Gleich ein Dutzend Verbände wie derjenige der Solarwirtschaft, Haus & Grund, Bauernverband und der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hatten zuvor gefordert, dass Mieterstrom wie Eigenverbrauch behandelt wird. „Nennenswerte Marktimpulse für solare Mieterstromprojekte sind künftig nur zu erwarten, wenn die EEG-Umlage auf Mieterstrom endlich abgeschafft wird“, urteilt nach wie vor der Verband Solarwirtschaft. Im Entstehen seien derzeit vor allem mittelgroße Mieterstromprojekte, weil mit nur wenigen teilnehmenden Mietern die Kosten der Hemmnisse häufig in keinem Verhältnis zu den Erlösen ständen.

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