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#Verschwendung von Trinkwasser kostet in Offenbach bis zu 5000 Euro

„Verschwendung von Trinkwasser kostet in Offenbach bis zu 5000 Euro“

Das Trinkwasser, das in der Stadt und im Kreis Offenbach aus den Leitungen kommt, wird ausschließlich aus dem Grundwasservorkommen gedeckt. Gefördert und verteilt wird das Lebensmittel Nummer eins vom Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO). Die Ressourcen, aus denen er dabei schöpfen kann, gehen aber seit Jahren aufgrund ausbleibender Niederschläge, der Klimaveränderung und anderer Ursachen zurück, wie Klimadezernentin Sabine Groß (Die Grünen) sagt. Bei rund 48 Prozent aller Messstellen in Hessen liege das Grundwasser inzwischen „deutlich unter dem für die Versorgungssicherheit notwendigen Niveau“, warnt Groß.

Mit einer Gefahrenabwehrverordnung soll nun Schlimmeres verhindert werden. Der Offenbacher Magistrat hat auf Initiative der Umweltdezernentin die entsprechende Verordnung zur Trinkwasserversorgung verabschiedet. Diese erlaubt der Stadt, härtere Maßnahmen für den Fall zu ergreifen, dass die Appelle, sparsamer mit Wasser umzugehen, nicht zum Erfolg führen. Die Stadtverordnetenversammlung soll in der nächsten Sitzung darüber entscheiden.

Sicherstellen, dass genug Trinkwasser vorhanden ist

Konkret erlaubt die Verordnung, die aufgrund der Mehrheit der Ampelkoalition in der Stadtverordnetenversammlung angenommen werden dürfte, der Stadt, die Nutzung von Trinkwasser auf bestimmte Zwecke und Zeiten einzuschränken. So soll im Fall einer anhaltenden Trockenheit sichergestellt werden, dass genug Trinkwasser für seinen eigentlichen Zweck als Lebensmittel vorhanden ist.

Im Ernstfall darf das Wasser aus öffentlichen Leitungen beispielsweise gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zum Bewässern von Rasen, Bäumen, Gemüse, Stauden und Gehölzen genutzt werden. Komplett verboten ist es demnach dann auch, Wasserbecken zu füllen und Autos mit Leitungswasser zu waschen.

Geldstrafen von bis zu 5000 Euro

Auf Sportplätzen und Baustellen soll es im Fall eines Wassernotstands untersagt sein, die Bildung von Staub mithilfe einer Wasserberieselung zu verhindern. Die Reinigung von Außenflächen wie Terrassen soll ebenfalls verboten werden. Für Springbrunnen und Wasserspiele gilt den Angaben zufolge dasselbe. Ausnahmen soll es für die kritische Infrastruktur wie Kraftwerke geben und für frisch gepflanzte Bäume, die ohne Wasser eingehen würden.

Hält sich jemand nicht an die Verbote der Verordnung, kann das zu Geldstrafen von bis zu 5000 Euro führen, wie Bürgermeisterin Groß weiter mitteilt. Es gehe darum, genug Trinkwasser für alle zu sichern. Deshalb müsse eine Verschwendung Konsequenzen haben, hebt Groß in einer Mitteilung hervor. Ungeachtet dessen sei es für die Bürger besser, wenn alle gemeinsam jetzt schon Wasser sparten, damit erst gar kein Notstand entstehe und die Verordnung nicht angewendet werden müsse.

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