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#Versteuern oder nicht – die offene Frage der neuen Gas-Hilfe

„Versteuern oder nicht – die offene Frage der neuen Gas-Hilfe“

Mehr Anreize zum Energiesparen und mehr Auflagen für die Inanspruchnahme staatlicher Hilfe: Das sind die zentralen Forderungen, welche die von der Bundesregierung eingesetzte Gaskommission in ihrem am Montag veröffentlichten Abschlussbericht aufstellt. Konkret schlägt das Gremium vor, Verbrauchern eine Prämie auszuzahlen, wenn diese ihren Energieverbrauch um 20 Prozent oder mehr senken.

Zudem rät das Gremium, dass sowohl die für Dezember geplante Einmalzahlung als auch die Entlastungen im Rahmen der Gaspreisbremse versteuert werden sollten. Zu der Gaspreisbremse für Großverbraucher aus der Industrie empfiehlt der Bericht, die staatliche Hilfe an die Auflage zu koppeln, dass die Unternehmen ihren Standort in Deutschland erhalten. 90 Prozent der Arbeitsplätze sollen ein Jahr über das Ende der Unterstützung hinaus noch bestehen.

Die Bundesregierung hatte die Kommission mit 21 Mitgliedern – von Ökonomen über Gewerkschafter bis zu Wohnungs- und Sozialverbänden – Ende September eingesetzt. Mitte Oktober legte das Gremium einen Zwischenbericht vor. Das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) hat inzwischen zu der Einmalzahlung im Dezember schon einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.

Uneinigkeit über Hilfen für Unternehmen

Dass die erhaltene Hilfe versteuert werden soll, war darin zuletzt noch nicht vorgesehen, Prämien für ein bestimmtes Einsparziel ebenso wenig. Inwieweit die Punkte aus dem Abschlussbericht der Kommission noch in das Gesetzgebungsverfahren eingehen sollen, blieb am Montag zunächst offen. Eine Sprecherin aus dem Wirtschaftsministerium sagte auf Anfrage: „Die Soforthilfe soll sich so nah wie möglich an dem Vorschlag der Gaskommission orientieren. Es laufen für die Umsetzung noch letzte Gespräche zur Umsetzbarkeit.“

Hintergrund für die von der Kommission vorgeschlagenen Boni ist, dass Hartz-IV-Empfänger derzeit wenig Anreiz zum Energiesparen haben, weil in den meisten Fällen das Jobcenter die Heizkosten übernimmt. Dass erhaltene Hilfen ab einem Jahreseinkommen von 72.000 Euro als geldwerter Vorteil versteuert werden sollten, begründet die Kommission mit verteilungspolitischen Zielen. Geringverdiener könnten die Unterstützung damit voll behalten, Gutverdiener nicht. Die Auszahlung oder Verrechnung der Dezember-Einmalhilfe soll den Empfehlungen zufolge bis spätestens zum 20. Dezember erfolgen.

Auf Forderungen verschiedener Politiker, dass auch für Januar und Februar der Staat Gas-Abschlagszahlungen übernehmen sollte, ging die Kommission nicht ein. Die Entlastung im Dezember „dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse“ im März, heißt es im Bericht.

Einen Dissens gab es innerhalb der Kommission, was die Hilfen für die Industrie betrifft. Grundsätzlich sollen die 25.000 Unternehmen aus diesem Bereich von Januar an einen reduzierten Gaspreis von 7 Cent je Kilowattstunde zuzüglich Steuern und Gebühren für 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs erhalten. Die Ökonomin Isabella Weber distanzierte sich von dem Satz „Die geförderte Gasmenge kann das verbrauchende Unternehmen für seine Zwecke nutzen oder am Markt verwerten.“ Sie befürchtet, dass Unternehmen dies als Anreiz verstehen, ihre Produktion zu drosseln. Entsprechende Sorgen hatten auch schon Gewerkschafter geäußert.

Von den Grünen kam unterdessen die Forderung, die Gaspreisbremse für die Industrie nicht nur an den Standorterhalt, sondern auch an den Verzicht auf Dividenden- und Bonus-Zahlungen zu knüpfen. „Konzentration auf diejenigen, die wirklich Hilfe brauchen“, forderte Fraktionsvize Andreas Audretsch. Der Chemiekonzern BASF hat trotz seines hohen Gasbedarfs bereits angekündigt, möglichst auf die Hilfen der Regierung verzichten zu wollen und dies auch mit der laufenden Dividendendiskussion begründet.

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