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Der ehemalige Bundesverkehrsminister Volker Wissing soll Vorsitzender eines neuen Beirats bei der Christ Capital werden. Das teilte Christ & Company am Donnerstag mit. Die Christ Capital richte künftig ein beratendes Gremium für die gesamte Unternehmensgruppe ein. Ziel des Beirats sei die persönliche Beratung des Unternehmensinhabers und der Geschäftsführungen in Fragen der langfristigen Unternehmensausrichtung und Investitionsentscheidungen sowie die strategische Weiterentwicklung der Beratungsgesellschaften Christ & Company und Joschka Fischer & Company, die zu der Unternehmensgruppe gehören.
„Die Einberufung eines Beirats unter dem Vorsitz von Dr. Wissing ist für die Unternehmensgruppe der nächste große Schritt auf ihrem ambitionierten Wachstumskurs“, sagt Harald Christ, der Inhaber der Unternehmensgruppe. Wissing sei ein erfahrener und ausgezeichneter Jurist. „Er ist Anwalt, war Staatsanwalt und Richter, und als Unternehmer vertraue ich auf seinen Rat und seine Erfahrung“, sagt Christ.
Wissing und Christ kennen sich schon lange. Beide waren in der FDP aktiv, beide traten nach dem Bruch der Ampelkoalition Ende 2024 aus der Partei aus. Wissing verblieb als einziger Liberaler im Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Bis zur Bildung der neuen schwarz-roten Bundesregierung im vergangenen Mai übernahm er von seinem früheren Parteifreund Marco Buschmann zusätzlich das Bundesjustizministerium.

Harald Christ hat eine bewegte politische Vergangenheit hinter sich. Er war zunächst Mitglied der SPD und zeitweise deren Mittelstandsbeauftragter. Ende 2019 trat er aus der Partei aus und begründete dies mit dem Linkskurs der neuen SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans. Wenige Monate später wurde Christ FDP-Mitglied und übernahm dort 2020 für knapp zwei Jahre das Amt des Bundesschatzmeisters. Nach dem Scheitern der Ampel trat er im Dezember vergangenen Jahres aus der FDP wieder aus.
Zustimmung der Bundesregierung nötig
Um den Beiratsvorsitz übernehmen zu können, braucht Volker Wissing für eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes noch die Zustimmung der Bundesregierung. Als ehemaliges Kabinettsmitglied gilt für ihn eine Karenzzeit von 18 Monaten. Nach dem Ministergesetz kann die Bundesregierung eine solche Tätigkeit für die Zeit von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ganz oder teilweise untersagen, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es um eine Beschäftigung in Bereichen geht, in denen ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung während seiner Amtszeit tätig war.
Wissing erklärte in einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens, er schätze Christ als Menschen und Unternehmer. „Sein Handeln ist werteorientiert und nachhaltig. Deshalb unterstütze ich seine Unternehmensgruppe gerne mit meinem Rat und meiner Erfahrung.“ Christ nannte die Berufung Wissings ein klares Zeichen in den Markt: „Die Unternehmen der Christ Capital vereinen Exzellenz in Beratung und Investments mit umfangreicher Expertise und Erfahrung.“
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