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#Vom Alarmzustand zur Strandparty

Vom Alarmzustand zur Strandparty

Überall wurde gefeiert. Am Strand von Barcelona wie im Madrider Malasaña-Viertel. In der Nacht zum Sonntag endete in ganz Spanien der seit Oktober 2020 geltende Alarmzustand. In der Hauptstadt mussten die gut sechs Millionen Einwohner am Samstagabend um 23 Uhr zunächst wie bisher zu Hause sein. Nur eine Stunde später war dann um Mitternacht die nächtliche Ausgangssperre vorüber, für viele junge Madrilenen begann die große Straßenparty.

Zum ersten Mal seit einem halben Jahr dürfen sich zudem die Spanier in ihrem eigenen Land wieder weitgehend frei bewegen, um zum Beispiel an die Strände zu fahren. Bis dahin hatten die meisten der 17 Regionen die Bewegungsfreiheit beschränkt und die Personenzahl bei Zusammenkünften begrenzt. Ohne den nationalen Ausnahmezustand fällt jetzt die rechtliche Grundlage für diese Eingriffe in die Grundrechte weg: Spanien stolpert in die neue Freiheit, und es droht ein juristisches Chaos.

Obwohl die Sieben-Tage-Inzidenz mit rund 85 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zuletzt deutlich niedriger lag als zum Beispiel in Deutschland, kamen für mehrere Regionalregierungen die Lockerungen zu früh; die Lage ist nicht in allen Landesteilen gleichermaßen gut. Fieberhaft bemühten sie sich vor dem Wochenende, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die nächtliche Ausgangssperre und weitere Kontaktbeschränkungen in Kraft bleiben können. Doch das letzte Wort über den entstehenden Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen haben jetzt die Gerichte.

Keine Ausgangssperren mehr auf den Balearen

In Valencia hatte der Oberste Gerichtshof keine Einwände dagegen, dass die Einwohner weiterhin nachts ihre Wohnungen nicht verlassen dürfen. Auf den Balearen hob der Oberste Gerichtshof die Ausgangssperren auf. In Navarra gelten die bisherigen Beschränkungen vorerst bis zu einer Gerichtsentscheidung weiter, die für Dienstag erwartet wird. Auch auf den Kanaren liegt eine ähnliche Verlängerung dem obersten Regionalgericht vor. Ausgerechnet im Baskenland, das die höchste Inzidenz im ganzen Land verzeichnet, hob die regionale Justiz die Ausgangssperre und weitere Beschränkungen auf.

Nach dem Ende des ersten nationalen Lockdowns im Frühjahr 2020 hatte zunächst die Zentralregierung die Regie im Kampf gegen die Pandemie den Regionalregierungen überlassen. Besonders die Region Madrid scherte bald aus und ging mit ihren Lockerungen sogar weiter als der Rest Europas. Der erste Alarmzustand endete auch deshalb, weil die linke Minderheitsregierung im Juni 2020 keine Mehrheit mehr für eine Verlängerung gefunden hatte. Als die zweite Corona-Welle im Herbst Spanien überrollte, setzte die Linkskoalition von Ministerpräsident Pedro Sánchez den zweiten Alarmzustand durch, den die Opposition jedoch heftig kritisierte, weil er gleich ein halbes Jahr dauerte. „Der Alarmzustand ist eine Ausnahmesituation, er war ein ungeheuer wirksames Instrument, aber wir können nicht ein Leben lang damit weitermachen“, sagte nun Gesundheitsministerin Carolina Darias.

Die Linke wie die Rechte, die sich seit dem Wahlsieg der konservativen PP in Madrid noch erbitterter bekämpfen, schafften es jedoch nicht, sich rechtzeitig auf einen neuen rechtlichen Rahmen für ganz Spanien zu einigen. Um zu großen juristischen Wildwuchs zu verhindern, gab die Zentralregierung den Regionalregierungen das Recht, vor den Obersten Gerichtshof Spaniens zu gehen. Die Madrider Richter erhoben allerdings schon verfassungsrechtliche Bedenken. Es sei nicht ihre Aufgabe, politische Entscheidungen durchzusetzen. Spanische Epidemiologen sind ebenfalls besorgt. Sie befürchten, dass die Lockerungen dazu beitragen könnten, dass die Menschen weniger vorsichtig sind.

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