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#Wählen in Zeiten der Pandemie

Wählen in Zeiten der Pandemie



Briefwahl liegt im Trend. Hier Wahlumschläge, die zur Bundestagswahl 2017 abgegeben wurden.

Bild: dpa

Den Anfang im „Superwahljahr“ 2021 machen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit ihren Landtagswahlen. Die Zahl der Briefwähler wird in Corona-Zeiten wohl höher sein denn je. Das finden nicht alle gut.

Das Superwahljahr 2021 beginnt im März mit den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Es werden die ersten Landtagswahlen unter Corona-Bedingungen sein. Bei Kommunalwahlen zeigte sich, dass die Bürger die Briefwahl als Möglichkeit intensiv nutzen. Die Wahlbeteiligung war trotz Pandemie hoch. Im Südwesten wollten die Grünen und die kommunalen Spitzenverbände den etwa acht Millionen Wählern die Briefwahlunterlagen mit den Wahlberechtigungsunterlagen automatisch zuschicken, dazu hätte das Landeswahlgesetz geändert werden müssen. Die CDU-Landtagsfraktion lehnte das mit Hinweis auf das Verfassungsrecht ab. Die Integrität des Wahlaktes sei bei einer generellen Briefwahl nicht gewährleistet, die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe nicht gegeben, eine Wahlanfechtung werde erleichtert.

Rüdiger Soldt

Julian Staib

Julian Staib

Politischer Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland mit Sitz in Wiesbaden.

Eine Nebenrolle spielte bei den Überlegungen der CDU-Landtagsfraktion wohl auch die Befürchtung, bei einer reinen Briefwahl der AfD und den Grünen einen Vorteil zu verschaffen. Nach Auffassung der CDU ist der Briefwähleranteil beider Parteien besonders hoch. Wegen der Haltung der CDU-Landtagsfraktion gibt es für eine Änderung des Landtagswahlgesetzes keine Mehrheit. Sollte sich die Pandemie Anfang des nächsten Jahres verschärfen und eine generelle Briefwahl notwendig werden, ist das im Südwesten also nicht möglich. Während man sich in Rheinland-Pfalz auf den worst case vorbereitet und im Gesetz vorgesehen hat, im Falle einer dramatischen Infektionslage für einzelne Stimm- oder Wahlbezirke durch den Landeswahlleiter oder für das gesamte Bundesland die Briefwahl anzuordnen, ist das in Baden-Württemberg nicht vorgesehen.

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