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#Warum Amazon so wenig Steuern zahlt

Warum Amazon so wenig Steuern zahlt



Amazon entkommt den Fängen der EU-Kommission ein weiteres Mal.

Bild: AP

Der Onlinehändler Amazon hat in Europa wieder kaum Steuern gezahlt – und der Versuch der EU-Kommission, daran etwas zu ändern, ist jetzt vor Gericht gescheitert, wie zuvor schon bei Apple. Woran liegt das?

Im vergangenen Juli war es Apple, jetzt ist es Amazon. Schon wieder hat die EU-Kommission in einem Steuer-Beihilfeverfahren vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Das zuständige EU-Gericht (EuG) kassierte am Mittwoch die 2017 ergangene Entscheidung der EU-Wettbewerbsbehörde, dass der Staat Luxemburg von Amazon Steuervergünstigungen in Höhe von 250 Millionen Euro plus Zinsen zurückfordern müsse. Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass ein auf den Onlinehändler zugeschnittener Steuerbescheid der luxemburgischen Behörden die Steuerlast einer europäischen Amazon-Tochter zu Unrecht verringert hat. Nicht nur Amazon, sondern auch Luxemburg war gegen die Kommissionsentscheidung vor Gericht gezogen: Das Großherzogtum verzichtete gerne auf das Geld, um den Konzern im Land halten zu können. Amazon ist einer der größten Arbeitgeber des Landes. Irland hatte sich 2016 ähnlich verhalten und dagegen geklagt, von Apple 13 Milliarden Euro zurückfordern zu sollen – und 2020 recht bekommen.

Amazon, Apple, aber auch Google, Starbucks und andere: Immer wieder steht der Verdacht im Raum, dass große internationale Konzerne – vor allem amerikanische Digitalunternehmen – ihre europäischen Firmensitze dort wählen, wo ihnen die Steuerbehörden besonders gewogen sind. Über die dort ansässigen Dachgesellschaften wickeln sie einen Großteil der EU-Umsätze ab und sparen so Steuern. Voraussetzung dafür sind in der Regel Vorabsprachen (Tax Rulings) mit den Steuerbehörden, die auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten sind. Gegen diese speziellen Absprachen ging die EU-Behörde seit 2013 immer wieder mit den Mitteln des Beihilferechts vor. Die von Brüssel beanstandeten Steuervorteile für Amazon in Luxemburg stammen aus den Jahren 2006 bis 2014. Die Kommission hatte 2017 befunden, dass der Onlinehändler in diesem Zeitraum auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt habe.

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