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#Warum Amerika die Auslieferung eines russischen Geschäftsmannes fordert

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Warum Amerika die Auslieferung eines russischen Geschäftsmannes fordert

Auf Ersuchen der Vereinigten Staaten sitzt ein russischer Geschäftsmann mit besten Verbindungen in den Kreml in der Schweiz in Auslieferungshaft. Wladislaw Kljuschin wurde auf Anordnung des Schweizer Bundesamtes für Justiz schon am 21. März im Kanton Wallis festgenommen, bestätigte jetzt eine Sprecherin des Amtes auf Anfrage der F.A.Z. Damit sei man einem entsprechenden Gesuch der Vereinigten Staaten gefolgt. Dort werde Kljuschin vorgeworfen, zusammen mit mehreren Mittätern Insiderhandel in zweistelliger Millionenhöhe betrieben zu haben. Am 19. April habe die amerikanische Botschaft in Bern formell Kljuschins Auslieferung beantragt, und der Russe befinde sich jetzt in Auslieferungshaft. Dabei beriefen sich die Amerikaner auf den bilateralen Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten. Der Beschuldigte widersetzt sich nach Angaben der Sprecherin der Auslieferung.

Vor Treffen von Biden und Putin

Vor dem Treffen der Präsidenten Joe Biden und Wladimir Putin am nächsten Mittwoch in Genf könnte die Schweiz nun Schauplatz eines Ringens zwischen den Vereinigten Staaten und Russland werden. Kljuschins Unternehmen M13 hat ein System zur Medienbeobachtung namens Katjuscha (nach dem als „Stalinorgel“ bekannten Mehrfachraketenwerfer) entwickelt, das die russische Präsidialverwaltung und das Verteidigungsministerium nutzen. Das russische Investigativmedium Projekt verband Kljuschin 2018 mit Alexej Gromow, dem Ersten Stellvertretenden Leiter der Präsidialverwaltung. Dieser ist für Medienkontrolle zuständig.

Projekt berichtete damals, wie der Kreml anfangs durch die anonym geführten Kanäle im Messengerdienst Telegram beunruhigt gewesen sei, dann aber begann, sie für die Zwecke der russischen Machthaber zu nutzen, etwa, um den Oppositionellen Alexej Nawalnyj zu diskreditieren. Die Journalisten fanden heraus, wie man auf entsprechenden Telegram-Kanälen gegen Bezahlung bestimmte Informationen verbreiten lassen kann, wobei bestimmte, regierungskritische Themen Tabu seien. Projekt vermutete, dass Kljuschin für Gromow den besonders verbreiteten Kanal Njesygar führte, der mittlerweile mehr als 335.000 Abonnenten hat. Kljuschin klagte gegen die Veröffentlichung, verlor in erster Instanz, doch nach einer weiteren Gerichtsentscheidung musste Projekt einige Passagen der Enthüllung schwärzen. Der russische Dienst von Radio Free Europe/Radio Liberty berichtete nun, mittlerweile habe die Führung von Njesygar wieder gewechselt.

Moskau dürfte sehr daran gelegen sein, die Auslieferung von Kljuschin an die Vereinigten Staaten zu verhindern. Denn der Geschäftsmann ist ein Kenner der russischen Desinformationskampagnen. Das Bundesamt für Justiz in Bern entscheidet als erste Instanz über die Auslieferung von verfolgten Personen an das Ausland. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhoben werden. In besonders wichtigen Fällen kann als letzte Instanz auch noch das Schweizer Bundesgericht in Lausanne eingeschaltet werden.

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