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Der Laden mit dem roten A ist nur die Visitenkarte der Burg-Apotheke. So sagt es der Apotheker, der das Unternehmen in Königstein im Taunus seit bald 40 Jahren führt. Er heißt Uwe-Bernd Rose und beschäftigt 150 Mitarbeiter an vier Standorten. Im Stadtteil Falkenstein hat Rose ein Labor eingerichtet, mit Reinraum und Reinstwasseranlage. Viele Angestellte kümmern sich auch um Versand und Logistik. Ein Hauptgeschäft macht die Apotheke, wie Rose sagt, mit Rezepturen. Das sind Arzneimittel, die nicht fertig aus der Schachtel kommen, sondern die ein Apotheker auf Verordnung eines Arztes für einen einzelnen Patienten herstellt.
Auf seiner Internetseite preist Rose zum Beispiel das Curcumin aus dem Gewürz Kurkuma als therapeutischen Alleskönner. Einige Präparate sollen auch zu Langlebigkeit verhelfen. Longevity heißt das Modewort dafür. Aber der Königsteiner Apotheker macht auch Arzneimittel, die auf ungleich ernstere Weise Leben verlängern sollen. Dabei geht es nicht um einen Trend. Sondern um die Aussicht von Krebskranken, statt weniger Monate noch ein paar Jahre am Leben zu bleiben.
Die Burg-Apotheke stellt auf individuelle Verschreibung von Ärzten Kapseln für Patienten her, die an einem seltenen Hirntumor leiden, vor allem Kinder. Ein amerikanisches Unternehmen entwickelt ebenfalls ein solches Medikament. Es verwendet denselben Wirkstoff wie Rose. Das amerikanische Präparat ist noch nicht zugelassen. Deshalb steht Rose immer wieder vor Gericht. Kürzlich hat er in einem Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einen Erfolg erzielt, den er entscheidend nennt. Weil es um das Recht der körperlichen Unversehrtheit gehe.
Im Streit mit einem Konzern
Der Apotheker sitzt in einem Besprechungszimmer nahe der Königsteiner Innenstadt. In dem Haus an einer Durchgangsstraße befindet sich auch die Offizin, also das Aushängeschild der Burg-Apotheke. Rose sagt, manchmal komme ihm der Kampf, den er führe, vor wie eine Netflix-Serie.
Entscheidend ist aus seiner Sicht, dass es sich bei den Kapseln gegen Krebs, die er herstellt, um eine Rezeptur handele. Vor allem ein Königsteiner Arzt, aber auch andere Mediziner verschreiben sie ihren Patienten, die Apotheke stellt sie her. Anders als für Fertigarzneimittel ist für Rezepturen laut Rose keine Zulassung nötig.
Im Pharmaziestudium in Frankfurt habe er gelernt, Arzneimittel zu synthetisieren. Auch heute wolle er kein akademisch gebildeter Schubladenaufzieher sein, sagt er. So wie ein Winzer Wein machen wolle, nicht bloß Flaschen verkaufen.
Die Geschichte beginnt nach Roses Darstellung vor etwa zehn Jahren. Ein Bekannter war demnach in führender Position bei einem amerikanischen Unternehmen, das ein Produkt gegen Hirntumore mit dem Wirkstoff ONC-201 zur Zulassung bringen wollte. Von dort bezog Rose den Wirkstoff, um damit auf ärztliche Verschreibung das Mittel für Krebskranke herzustellen.
Anfang 2020 aber sei der Bekannte abgesetzt und das Unternehmen an den Konzern verkauft worden, mit dem Rose jetzt im Streit liegt. Für die Zulassung des Medikaments macht das Unternehmen auch in Deutschland klinische Studien, um es auf den Markt zu bringen. Für Rose versiegte mit dem Verkauf die Quelle für ONC-201.

An dieser Stelle schwenkt die Netflix-Serie nach Heidelberg. Dort hatte der Apotheker nach eigenen Angaben schon im Jahr 2018 ein Unternehmen übernommen, das den Wirkstoff herstellt. Von dort beziehe er jetzt ONC-201 für die Arznei. Krebskranke im In- und Ausland hätten mit dem Mittel deutlich länger überlebt, als es die Prognose hätte erwarten lassen. Manche sogar drei Jahre statt zehn Monate.
Der Königsteiner Arzt, auf dessen Verschreibung Rose die Kapseln vor allem herstellt, hat das vor Gericht versichert. Rose sagt: „Es gibt deutliche Hinweise, dass die Rezeptur das Leben verlängert.“
Das amerikanische Unternehmen hat den Apotheker nach dessen Worten mit Patent- und Wettbewerbsklagen überzogen. „Ich bin der Meinung, die dachten: Das ist ein kleiner Apotheker, den zerquetschen wir mit Klagen.“ Im jüngsten Eilverfahren in Frankfurt wollte dagegen nicht das Unternehmen selbst, sondern eine deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs erreichen, dass Rose die Produktion des Mittels unterlässt.
Der Richter musste abwägen. Auf der einen Seite stand das Interesse von Verbrauchern, dass die Zulassungsverfahren für Arzneimittel eingehalten werden. Es ging also um den Gedanken, Patienten vor den Risiken noch nicht genug erforschter Medikamente zu schützen. Auf der anderen Seite standen die Interessen von Patienten mit einer Lebenserwartung von zehn Monaten.
Letztlich ging es also bei beidem um denselben sehr kleinen Kreis von Verbrauchern. Denn es würden ja überhaupt nur konkret Betroffene das noch nicht zugelassene Präparat oder eben Roses Kapseln einnehmen. So relativiert sich laut Urteil auch das Risiko für die Verbraucher. Ohne den Wirkstoff ist ihr baldiger Tod unausweichlich, mit ihm haben sie immerhin eine Chance.
Rose hat versichert, zusammen mit dem Arzt aus Königstein nur solche Patienten zu versorgen, die vorher Kontakt zu dem amerikanischen Unternehmen oder zu den Prüfstellen hatten, die aber weder in der klinischen Prüfung noch in einem Notfallprogramm das Medikament erhielten.
Der Richter spricht von der Pflicht des Staates, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Das gelte besonders, wenn eine lebensbedrohliche Krankheit behandelt werde. Der Apotheker – so entschied der Richter – darf das Mittel weiter anfertigen. Rose sagt, es gehe ihm nicht um Geld. Er wolle Patienten mit einer seltenen Krankheit versorgen. Sobald das Medikament zugelassen und verfügbar sei, werde er die Rezeptur nicht mehr herstellen.
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