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#Warum die WHO-Entscheidung nicht nur symbolisch ist

Warum die WHO-Entscheidung nicht nur symbolisch ist

Am 30. Januar 2020 war es die mit großer Spannung erwartete Meldung: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) verhängte angesichts der in China rasant zunehmender Infektionen mit dem Coronavirus den internationalen Gesundheitsnotstand. Die offizielle Ausrufung der „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ war der offizielle Hinweis darauf, dass das Coronavirus kein regionales Problem bleiben sollte – sondern Millionen von Menschen das Leben kosten und viele langfristig gesundheitlich beeinträchtigen würde. An diesem Donnerstag, mehr als zwei Jahre später, berät nun ein unabhängiger Experten-Ausschuss in Genf darüber, ob die Ausrufung dieser höchsten WHO-Alarmstufe weiterhin gerechtfertigt ist.

Welche Bedeutung hat die „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“?

In erster Linie ist die Verhängung des internationalen Gesundheitsnotstands ein symbolischer Akt. Der Ausrufung vorausgehen muss eine Situation, die laut WHO „ein öffentliches Gesundheitsrisiko für andere Staaten aufgrund internationaler Verbreitung der Krankheit“ darstellt. Die Situation muss der Definition zufolge „ernsthaft, plötzlich, ungewöhnlich oder unerwartet“ sein und möglicherweise „sofortiges internationales Handeln“ benötigen. Solange der Notstand gilt, sind die mehr als 190 Mitgliedsstaaten der WHO dazu angehalten, die Ausbreitung des Virus über Ländergrenzen hinweg zu verhindern. Verpflichtend ist das aber nicht. Vielmehr hat das Ausrufen des Gesundheitsnotstands den Zweck, die Regierungen auf die Gefährlichkeit des Virus aufmerksam zu machen und sie zur Zusammenarbeit anzuspornen. Sollte die „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ nicht mehr gelten, hätte das in der Praxis keine konkreten Auswirkungen. Allerdings würde eine Beendigung des Gesundheitsnotstands angesichts der aktuellen weltweiten Infektionslage sehr komisch anmuten und verharmlosend wirken. Und damit auch die Anstrengungen von Regierungen, Ärzten, Krankenhauspersonal und der Bevölkerung weltweit konterkarieren.

Ist die mögliche Aufhebung des Gesundheitsnotstands angesichts der aktuellen Pandemielage überhaupt sinnvoll?

Angesichts der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante kann von einem schnellen Ende der Pandemie noch keine Rede sein. Die weltweiten Fallzahlen steigen laut Daten der Johns-Hopkins-Universität seit Ende des vergangenen Jahres wieder stark an. Wurden Anfang Dezember 2021 wöchentlich noch rund 4,35 Millionen Fälle gemeldet, waren es in der ersten Januarwoche mit 9,97 Millionen mehr als doppelt so viele. Deutschland meldete am Donnerstag mit 81.417 Neu-Infizierten abermals einen neuen Höchststand. Auch in anderen Länder wie Österreich, Israel und Australien gab es in den vergangenen Tagen neue Negativrekorde der Fallzahlen. In den USA, die weltweit die meisten Infektions- und Totenzahlen aufweisen, wurden zu Beginn der Woche rund 146.000 Patienten im Krankenhaus behandelt, 24.000 davon lagen auf der Intensivstation – so viele wie nie zuvor. Angesichts der Meldungen von überwiegend „milden“ Verläufen der Infektionen mit der Omikron-Variante gibt es laut der WHO-Corona-Expertin Marie van Kerkhove zwar Hoffnung: Das Virus sei auf dem besten Weg, endemisch zu werden, sagte sie am Mittwochabend in Genf. Endemisch bedeutet, dass eine Krankheit nur noch in einzelnen Regionen auftritt. Aber: „Wir sind noch nicht so weit.“

Welche Auswirkungen hat die WHO-Einstufung der Corona-Lage für Deutschland?

Bis zum Herbst des vergangenen Jahres galt in Deutschland die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“. Sie ermöglichte es Bund und Ländern, Verordnungen zur Eindämmung des Virus zu veranlassen und die Rechte der Bürger übergangsweise einzuschränken, ohne dass die Parlamente dem zustimmen müssen. Diese Feststellung ist unter anderem nur dann möglich, wenn die WHO die „gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite“ ausgerufen hat. Die derzeitigen Corona-Maßnahmen in Deutschland beruhen allerdings nicht mehr auf der „epidemischen Lage von nationalen Tragweite“, der Bundestag hat die Corona-Notlage im November 2021 nicht weiter verlängert. Stattdessen änderte der Bundestag das Infektionsschutzgesetz, genauer gesagt, die Voraussetzungen dafür, dass das Gesetz und manche daraus abgeleitete Maßnahmen zur Anwendung kommen. Es gesteht den Ländern nun zum Beispiel zu, auch ohne die ausgerufene Corona-Notlage einzelne Maßnahmen wie die 2-G-Regeln zu verhängen. Ausgenommen sind Maßnahmen, die die Grundrechte massiv beschränken wie etwa Ausgangsbeschränkungen.

Wer genau entscheidet am Donnerstag über die Einstufung?

Der unabhängige Ausschuss besteht aus rund 20 Vertretern aus verschiedenen Ländern, hinzu kommen rund ein Dutzend Berater. Die WHO listet alle Mitglieder und Berater auf ihrer Webseite auf. Darunter finden sich Experten aus der Epidemiologie, Virologie und der Impfstoffentwicklung, aber auch Vertreter aus der Politik oder Sonderorganisationen der Vereinten Nationen. Der Generaldirektor der WHO, derzeit Tedros Adhanom Ghebreyesus, wählt die Mitglieder nach ihrer Expertise und ihrer „größtmöglichen geographischen Repräsentation“ aus. Der Ausschuss trifft sich der WHO zufolge in regelmäßigen Abständen. Nach Ende der Beratungen an diesem Donnerstag gibt er eine Empfehlung ab, der die WHO in aller Regel folgt.

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