Warum Hessen Schulplätze weiter im Losverfahren vergeben wird

Warum Hessen Schulplätze weiter im Losverfahren vergeben wird

Die schwarz-rote Landesregierung in Hessen ist nicht bereit, die geltenden Regeln für den Wechsel von Grundschülern auf Gymnasien zu überdenken. Das machten die Vertreter der Koalition am Donnerstag in einer Plenardebatte deutlich. Stefan Naas, Fraktionschef der FDP, kündigte daraufhin einen eigenen Gesetzentwurf an, in dem das Leistungsprinzip stärker gewichtet werde.

Die durch die Berichterstattung der F.A.Z. ausgelöste Diskussion nimmt die Klagen zahlreicher Eltern im Rhein-Main-Gebiet über das Verfahren zur Vergabe der Plätze in den Gymnasien auf. Wenn die Zahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten übersteigt, wird gelost.

Wer Pech hat, wird dann einer Schule zugewiesen, auf die er gar nicht gehen wollte. Das kann selbst den besten Schülern passieren. Denn in Hessen spielen weder die Leistungen der Kinder noch die Empfehlungen der Grundschule eine entscheidende Rolle, sondern der Wille der Eltern.

Schwierige Lage in Frankfurt

Weil die sich oft über das Votum der Grundschule hinwegsetzen, sind vor allem in Großstädten die Gymnasien „überwählt“. Dann entscheidet das Los. So wurden in Frankfurt in den zurückliegenden Jahren zwischen 450 und 600 Schüler einer ungewollten Schule zugewiesen.

„Über Lebenschancen soll nicht das Glück bestimmen“, betonte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Moritz Promny. Die Eltern müssten bei der Schullaufbahn zwar „ein entscheidendes Wort mitreden“ können. Dies dürfe aber nicht dazu führen, dass die Anstrengungen der Kinder keine Rolle spielten.

Der Abgeordnete erinnerte daran, wie sehr Kultusminister Armin Schwarz (CDU) die Bedeutung des Leistungsprinzips bei den Bundesjugendspielen betont habe. „Wenn es auf dem Sportplatz so wichtig ist, muss dies auch bei der Vergabe von Schulplätzen gelten.“

FDP betont das Leistungsprinzip

Promny sprach sich für eine Lösung aus, die das Prinzip Leistung und den Elternwillen miteinander verbinde. Andere Länder machten vor, wie dies gelingen könne. Der Streit um Schulplätze entstehe, weil die Kapazitäten nicht ausreichten. Der Staat habe vielerorts zu spät auf die steigenden Schülerzahlen reagiert. „Wenn ausreichend Plätze vorhanden wären, müssten nicht immer mehr Familien um die wenigen verfügbaren Plätze konkurrieren.“

Dies liege nicht in der Verantwortung des Landes, sondern des Schulträgers, stellte der Staatssekretär im Kultusministerium, Manuel Lösel, fest. Im Übrigen sei das Losverfahren nicht der Anfang, sondern erst das Ende des Verfahrens. Lösel erklärte, dass die Eltern zwar nicht über die Schule des Kindes, aber über den Bildungsgang die letzte Entscheidung fällten. Darauf komme es an.

Die Vorzüge des Losverfahrens

Das Losverfahren sei „transparent, rechtssicher und für alle Schüler gleich“. Wenn man das Leistungsprinzip zu einem entscheidenden Kriterium mache, führe dies dazu, dass auf bestimmte Schulen nur die stärkeren und auf andere nur die schwächeren Schüler gingen. Die einen Schulen würden auf-, die anderen abgewertet.

Das Losverfahren sei in letzter Konsequenz das „am wenigsten ungerechte Verfahren“, meinte der bildungspolitische Sprecher der Grünen, Daniel May. Es sei „das Problem hinter dem Problem“, dass viele Eltern sich auf wenige vermeintliche „Leuchtturmschulen“ stürzten. Attraktivere Bedingungen seien aber auch dort vonnöten, wo die Herausforderungen besonders groß seien.

Zuletzt habe die Landesregierung mit ihren Kürzungen bei den Integrierten Gesamtschulen und beim Sozialindex aber genau das Gegenteil getan. Damit habe sie das Problem befeuert, dass Schulen nicht gleichwertig wahrgenommen würden „und es leider auch oft nicht sind“, so May. Darum müssten die Schulen an den Orten mit den größten Herausforderungen stärker unterstützt werden.

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