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Vor zwanzig Jahren setzte Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) durch, dass die Regelaltersgrenze für die Rente schrittweise auf 67 Jahre steigt. Sein Parteifreund Kurt Beck hingegen, damals SPD-Vorsitzender und rheinland-pfälzischer Ministerpräsident, bereitete mit einem Satz über Dachdecker einer folgenschweren Ausnahme den Boden. „Ich kann einen Dachdecker mit 67 nicht mehr auf dem Dach arbeiten lassen“, erklärte er.
Zwar brauchte es noch einige Wiederholungen dieses Satzes. Aber im Juli 2014 setze die schwarz-rote Koalition als Antwort darauf neben höheren Mütterrenten die umstrittene „Rente ab 63“ in Kraft. Sie gibt Versicherten mit mindestens 45 Beitragsjahren die Möglichkeit, deutlich vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, und das, ohne sich dafür die sonst fälligen Abschläge von der Monatsrente einzuhandeln.
Jeder vierte Neurentner hört dank „Rente mit 63“ früher auf
Heute lässt sich feststellen, dass diese Regelung alle damaligen Erwartungen übertroffen hat. Wie die Statistik der Deutschen Rentenversicherung ausweist, sind seither annähernd drei Millionen Arbeitnehmer auf diesem attraktiven Weg aus dem Berufsleben in den Ruhestand gewechselt, im Durchschnitt ungefähr 250.000 jedes Jahr. Mehr als ein Viertel aller neuen Altersrentner kam in den vergangenen Jahren über diesen Weg.
Da das gesamte Dachdeckerhandwerk nur knapp 100.000 Beschäftigte zählt, ist klar: Es haben sehr viele andere Versicherte davon profitiert; und wohl auch viele, die weder in einem besonders belastenden Beruf gearbeitet haben noch aus anderen Gründen gesundheitlich angeschlagen sind.
Für die jungen Abgeordneten in der aktuellen Rentenkommission ist dies das Hauptargument für „Empfehlung sechs“ aus ihrem 33 Punkte starken Gesamtpaket. Diese sieht vor, den vorgezogenen „abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen“.
„Alle anderen Beitragszahler müssen das finanzieren“
Die Rente mit 63 sei eingeführt worden, „um denjenigen einen Ausweg zu bieten, die körperlich nicht mehr können“, fasste es Kommissionsmitglied Pascal Reddig (CDU) im F.A.Z-Interview zusammen. Aber sie erreiche genau diese Zielgruppe nicht: „Da kann man die Frage stellen, ob es richtig ist, dass alle Beitragszahler das finanzieren.“ Deshalb, so glaube er, „können sich auch in der SPD viele hinter diesem Vorschlag versammeln“.
Annika Klose, Vertreterin der SPD in der Kommission und Parteilinke, hat dies getan. Die SPD-Vorsitzende und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ebenfalls. Kritisch hat sich allerdings Manuela Schwesig (SPD), wahlkämpfende Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, dazu positioniert, ebenso Franziska Giffey (SPD), wahlkämpfende Wirtschaftssenatorin von Berlin, und der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Die Rente für besonders langjährig Versicherte muss bestehen bleiben“, fordert eine vom DGB eingesetzte alternative Rentenkommission.
Ein vorgezogener Eintritt in eine Altersrente steht bisher grundsätzlich allen offen, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Im Regelfall mindert dies die Monatsrente allerdings um einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Bezugs. Denn der von der Regelaltersgrenze an kalkulierte Gesamtrentenanspruch wird auf einen längeren Zeitraum verteilt.
Nun steht auch abschlagsfreie „Rente mit 65“ zur Disposition
Für Versicherte mit 45 Beitragsjahren hingegen gilt die Sonderregel, dass sie keine Abschläge hinnehmen müssen. Münteferings ursprüngliches Gesetz von 2007 sah zunächst vor, diese „besonders langjährig Versicherten“ von der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zu verschonen. Sie sollten weiterhin mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können. Erst das 2014 nachgeschobene Gesetz senkte diese Grenze sogar auf 63 Jahre ab; versehen mit einer Stufenregelung, durch die sie bis 2029 wieder auf 65 Jahre steigt.
Auch dann allerdings könnten Versicherte mit 45 Beitragsjahren immer noch zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen, als dies etwa Versicherten mit 38 oder 42 Beitragsjahren im Alter von 67 Jahren möglich ist. Ziel der Rentenkommission ist nun allerdings, auch diese Bevorzugung zu beenden. Nur wer gesundheitliche Einschränkungen hat, soll leichter als bisher Hilfen für Erwerbsgeminderte erhalten können.
Dass es Versicherten mit 45 Beitragsjahren nicht automatisch schlecht geht, hat im Jahr 2024 eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gezeigt. Sie untersuchte anhand von Befragungsdaten exemplarisch die beruflichen und gesundheitlichen Verhältnisse von Beschäftigten des Jahrgangs 1957. Mit dem Ergebnis: Fast 70 Prozent der westdeutschen Männer, die 45 Jahre gearbeitet hatten, „waren insgesamt nicht sehr hoch körperlich oder psychisch belastet“.
Auch viele Staatsbedienstete nutzten attraktive Sonderregel
Das Ifo-Institut hat indes vor einigen Jahren untersucht, in welchen Branchen die Möglichkeit besonders große Bedeutung gewann. Dazu prüfte es, wie sich die Zahl der Beschäftigten in der Altersgruppe „63+“ nach dem Gesetz von 2014 veränderte. Erstes Ergebnis: Ein zuvor klar steigender Beschäftigungstrend knickte in dieser Altersgruppe abrupt ab. Offensichtlich lockte die Option „ohne Abschläge“ sehr viele, die andernfalls später in Rente gegangen wären.
Zweites Ergebnis der Studie: Zwar war der Beschäftigungsknick infolge der Rente mit 63 im Baugewerbe und in der Industrie besonders stark. Es gab ihn aber auch im Einzelhandel oder im öffentlichen Dienst. Im Pflegewesen hingegen gab es ihn vermutlich auch deshalb nicht, weil dort nur wenige Beschäftigte die Schwelle von 45 Beitragsjahren erreichen.
„Rente mit 63“ benachteiligt Geringverdiener und Frauen
Die Rentenkommission führt mehrere Argumente für ein Ende der Sonderregel ins Feld. Die Begünstigten haben ohnehin relativ hohe Renten, weil sie länger eingezahlt haben als andere. Wer 2025 neu in abschlagsfreie Frührente ging, bekam im Durchschnitt 1677 Euro Rente – ein Drittel mehr als jene, die früher aufhörten und Abschläge in Kauf nehmen mussten.
Das Fazit der Kommission ist, dass „von solchen Regelungen vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können). Die Abschlagsfreiheit führe „faktisch zu höheren Renten zulasten der Versichertengemeinschaft“.
Wie stark deren Abschaffung die Rentenkasse unter dem Strich entlastet, lässt sich indes nur schätzen. Es hängt vor allem vom Verhalten der Versicherten ab. Mit jährlichen Ausgaben um 430 Millionen Euro je betroffenem Jahrgang, falls alle unverändert früher in Rente gehen, aber dann mit Abschlägen, rechnet die Kommission. Arbeiten jedoch alle „Rente mit 63“-Kandidaten bis zur Regelaltersgrenze weiter, winken Einsparungen von 6,5 Milliarden Euro je Jahrgang.
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