#Was in der Mulberry Street geschah
„Was in der Mulberry Street geschah“
Dies vorweg: Es gibt keinen Zweifel daran, dass ein Rechteinhaber mit seinem Eigentum verfahren kann, wie er es im eigenen Interesse für richtig hält. Wenn Dr.Seuss Enterprises, jene amerikanische Firma, die das Werk des 1991 gestorbenen Kinderbuchautors Dr.Seuss verwaltet, sich entscheidet, sechs der Bücher ihres Namensgebers nicht mehr weiter verlegen zu lassen, dann ist das ihr gutes (juristisches) Recht. Und wenn sie es erklärtermaßen tut, weil „diese Bücher Menschen auf eine Weise darstellen, die verletzend und falsch ist“, dann scheint auch moralisch alles in Ordnung. Dass damit vorrangig der Markenname „Dr. Seuss“ geschützt werden soll, der für einen der erfolgreichsten Autoren der Welt steht, dessen von 1937 bis 1990 erschienene rund drei Dutzend Bilderbücher sich in zwanzig Sprachen mehr als sechshundert Millionen Mal verkauft haben, vor allem aber für Generationen junger Amerikaner erster Lese- oder Vorleseeindruck waren, ist klar. Wenn sechs Dr.-Seuss-Bücher, über deren Inhalt gestritten wird, aus der Debatte genommen werden, kann man doch die anderen dreißig munter weiter verkaufen.
Doch an dieser Überlegung ist einiges falsch. Zuvorderst die Erwartung, man könnte Dr. Seuss aus der Schusslinie nehmen, wenn man das unsichtbar macht, was an ihm inkriminiert worden ist. Dafür sind Leben und Werk des 1904 als Theodor Geisel in der Kleinstadt Springfield, Massachusetts, geborenen Autors viel zu eng verwoben und komplex. Erstens: Geisel alias Dr.Seuss begann nicht als Kinderbuchautor. Zweitens: Seine Anfänge liegen in der Zwischenkriegszeit, die verstanden werden muss, wenn man die daraus resultierende Illustrationskunst bewerten will. Drittens: Sein Schaffen nach dem Zweiten Weltkrieg hat inhaltliche Schlüsse aus früheren Erfahrungen gezogen. Nichts davon kann jedoch berücksichtigt werden, wenn man einfach totschweigt, was da gewesen ist. Und nichts anderes bedeutet der Verzicht auf die Publikation von strittigen Büchern.
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