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#Welche Reisen sind noch erlaubt?

Welche Reisen sind noch erlaubt?

Welche Reisen innerhalb von Deutschland sind erlaubt?

Corinna Budras

Grundsätzlich dürfen sich alle Bürger in Deutschland frei bewegen, dieses Recht ist ihnen durch das Grundgesetz zugesichert. Allerdings dürfen die Bundesländer die Einreise für Personen aus Risikogebieten beschränken. Was als Risikogebiet definiert ist, richtet sich nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), doch im Fall von Berlin ist das schon schwierig. Das Seucheninstitut weist für die Berliner Bezirke einzelne Werte auf: Vor allem Neukölln lag über der Marke von 50 Neuinfizierten auf 100000 Einwohnern innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen. Die Bundesländer dürfen nun selbst entscheiden, ob sie Berlin als einheitliches Risikogebiet sehen oder ob sie die Differenzierung des RKI berücksichtigen. Die wichtigste Einschränkung ist das „Beherbergungsverbot“. Das bedeutet, dass Hotels sie nicht mehr aufnehmen dürfen, es sei denn, sie legen einen negativen Coronatest vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dabei gilt der Zeitpunkt, an dem das Testergebnis vorliegt.

Bedeutet dies, dass nun gar keine Reisen mehr möglich sind für Menschen aus Risikogebieten?

Nein, das bedeutet es nicht. Das Verbot soll in erster Linie den Tourismus aus diesen Regionen eindämmen. Weiterhin erlaubt sind Reisen, wenn man privat unterkommt oder der Familie einen Besuch abstattet. Viele Bundesländer sehen auch ausdrückliche Ausnahmen für Dienstreisen vor. Auf der Internetseite tourismus-wegweiser.de gibt es eine Zusammenstellung von den jeweils geltenden Landesverordnungen.

Wann müssen Reisende in Quarantäne?

Reisen ins Ausland sorgten bisher für einen erhöhten Nervenkitzel, wenn das Reiseziel wegen erhöhter Infektionszahlen auf die Liste des RKI für Risikogebiete geraten ist. Dann müssen sich Reisende unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, die sie nach fünf Tagen mit einem negativen Test abkürzen können. Für innerdeutsche Risikogebiete gilt das nicht im gleichen Maße. Viele Bundesländer beschränken sich auf das Beherberungsverbot. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern allerdings ordnen eine solche Quarantäne an. Hessen zum Beispiel nicht. Fraglich ist, ob das Beherbergungsverbot überhaupt Bestand hat. „Diese Maßnahme ist nicht mehr verhältnismäßig, weil sie kaum Wirkung zeigt“, kritisierte etwa der rechtspolitische Sprecher der SPD Johannes Fechner gegenüber der F.A.Z.

Bekommen Arbeitnehmer in Quarantäne weiter ihren Lohn?

Beschäftigte haben dann keine Probleme, wenn sie ihre Tätigkeit auch im Homeoffice erbringen können. Dann behalten sie ihren Vergütungsanspruch. Schwieriger ist die Lage aber, wenn die Arbeitsleistung nur im Betrieb erbracht werden kann, zum Beispiel am Fließband. Normalerweise gilt zwar der Grundsatz „Ohne Arbeit keinen Lohn“, doch davon gibt es eine Ausnahme, wenn die Quarantäne wegen eines Verdachtsfalls behördlich angeordnet wurde. Dann müssen die Arbeitgeber den Lohn vorstrecken, können ihn sich aber von der Landesbehörde zurückholen. Allerdings besteht Rechtsunsicherheit, ob dies auch bei der automatischen Quarantäne im Zusammenhang mit der Reise in ein Risikogebiet gilt. Schon Ende August haben die Bundeskanzlerin und die Länderchefs deshalb eine Gesetzesänderung vereinbart. Es soll klargestellt werden, dass keine Entschädigung fällig wird, wenn jemand eine „vermeidbare Reise“ antritt und schon vorher klar war, dass eine Quarantäne notwendig wird. Auf diese Klarstellung warte man noch immer, monierte der Arbeitgeberverband Gesamtmetall.

Wer zahlt für das Hotelzimmer, wenn es storniert werden muss?

Grundsätzlich trifft das Beherbergungsverbot die Hoteliers, die keine Gäste aus Risikogebieten aufnehmen dürfen. Da sie es sind, die stornieren müssen, tragen sie auch das finanzielle Risiko. Allerdings können Reisende das Verbot abwenden, wenn sie ein negatives Attest vorweisen können. Dieses dürfte jedoch gerade in Risikogebieten schwierig zu ergattern sein, weil dort die Testkapazitäten oft ausgereizt sind. Im Streitfall werden wohl die Gerichte klären, wie sehr sich der Reisende um einen Test bemühen muss.

Welche Einschränkungen gibt es in Restaurants und Kneipen?

Viele Großstädte haben Sperrstunden beschlossen, um den Alkoholkonsum zu begrenzen. Unklar ist, ob diese Einschränkung von Dauer ist. In Berlin zum Beispiel gehen mehrere Gastronomen dagegen vor, dass sie zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens ihre Läden schließen müssen. Auch hier sehen die Kläger die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt. Es gebe keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23 Uhr. Von politischer Seite sei die Zunahme der Fallzahlen schließlich mit privaten Treffen und illegalen Partys begründet worden. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde eher ein gegenteiliger Effekt erreicht: Junge Menschen träfen sich dann an anderen Orten, für die keine Hygienekonzepte gelten.

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