Nachrichten

#Welche Rolle spielen künftig nationale Regulierer?

Welche Rolle spielen künftig nationale Regulierer?

Kurz vor Weihnachten veröffentlichte die EU-Kommission mit dem „Digital Markets Act“ (DMA) und dem „Digital Services Act“ (DSA) zwei Gesetzesvorschläge, die das Internet anders regulieren sollen. Der DMA unterwirft Anbieter von Vermittlungsdiensten, Suchmaschinen, sozialen Netzwerken, Medienteil-, rufnummernunabhängigen Messaging- und Cloud-Diensten sowie von Betriebssystemen für vernetzbare Geräte bestimmten Verhaltensgeboten und -verboten im Umgang mit gewerblichen Nutzern.

Die Pflichten sollen überwiegend nur für digitale Torwächter („Gatekeeper“) gelten. Wer dazuzählt, ist klar definiert: Betreiber von Online-Plattformen, die mehr als 6,5 Milliarden Euro Jahresumsatz erzielen oder einen Kapitalmarktwert von mindestens 65 Milliarden Euro aufweisen. Sie müssen zudem in mindestens drei EU-Ländern aktiv sein, monatlich mehr als 45 Millionen aktive private Endnutzer und im letzten Geschäftsjahr mehr als 10.000 aktive geschäftliche Nutzer haben. Praktisch zielt der DMA darauf, Selbstbevorzugungen und Zugangsverweigerungen vor allem von Google, Apple, Facebook und Amazon sowie Airbnb, Booking.com, Ebay, Microsoft und Uber zu vermeiden.

Mit dem DSA adressiert die Kommission Anbieter von digitalen Vermittlungsdiensten im Allgemeinen und von größeren Online-Plattformen zum Teilen nutzergenerierter Inhalte mit mindestens 50 Mitarbeitern und mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz im Besonderen. Sehr große Online-Plattformen („SGOP“) mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern pro Monat, bei denen es sich mehrheitlich um dieselben Unternehmen handeln dürfte, die gemäß DMA als Gatekeeper gelten, werden strenger reguliert.

Vage Ausnahmekriterien

Das Paket aus DMA und DSA ist ein überfälliges EU-Vorhaben, um die Digitalkonzerne einzuhegen. Bisher wird indes vornehmlich debattiert, inwiefern die Vorschläge ausreichen, um Wettbewerbsvorteile zu begrenzen, Meinungsvielfalt zu sichern und zugleich Hassrede, Manipulation und Desinformation einzudämmen. Kaum diskutiert wird, welche Rolle nationale Behörden in der Regulierung von Gatekeepern und SGOP noch spielen sollen.

Der DMA sieht vor, dass die EU-Kommission darüber wacht, ob Gatekeeper die Vorgaben einhalten. Sie erhält zusätzlich die Kompetenz, auf Antrag eines Gatekeepers Pflichten auszusetzen, sofern sie dessen Überlebensfähigkeit bedrohen oder ein Auflagenverzicht aufgrund vorrangiger Gemeinwohlbelange angezeigt ist.

Die vagen Ausnahmekriterien öffnen große Entscheidungsspielräume und verleihen der Kommission enorme Macht, eigene politische Vorstellungen durchzusetzen. Sie muss dabei nur die Stellungnahme eines Ausschusses so weit wie möglich berücksichtigen, in den jeder Mitgliedstaat einen Vertreter entsendet.

Konsistent beaufsichtigen

Gemäß des DSA wiederum ist von jedem EU-Mitglied mindestens eine Behörde zu bestimmen, die als Koordinator für digitale Dienste die nationale Durchsetzung des Gesetzes verantwortet soweit es nicht um SGOP geht. Für Letztere behält sich die Kommission vor, nach formaler Feststellung einer Rechtsverletzung durch eine SGOP über dringliche Gegenmaßnahmen und Bußgelder zu entscheiden.

Während der Entscheidungsvorbereitung muss sie sich zwar von einem europäischen Ausschuss für digitale Dienste beraten lassen, in den jedes EU-Mitglied den nationalen Koordinator für digitale Dienste entsendet. Sie hat aber nicht einmal zu begründen, wenn sie Ausschussempfehlungen nicht folgt.

F.A.Z.-Newsletter für Deutschland

Jeden Morgen ordnen unsere Redakteure die wichtigsten Themen des Tages ein. Relevant, aktuell und unterhaltsam.

Ein Indiz dafür, dass die Kommission plant, weitgehend allein zu agieren, ist, dass sie in den Budgetplanungen zur Anwendung der zwei Regelwerke die Einrichtung von insgesamt 87 Vollzeitstellen und überdies externe Ressourcen in einem Umfang fordert, der 43 Vollzeitstellen entspricht.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!