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#WhatsApp und Co.: Jetzt kommt die Ausweispflicht

WhatsApp und Co.: Jetzt kommt die Ausweispflicht

Nach den Datenschutzdiskussionen rund um WhatsApp und die Datenweitergabe an Facebook, soll jetzt die Ausweispflicht kommen. Was absurd klingt, kommt tatsächlich nicht von WhatsApp selbst, sondern von oberster Stelle – und soll alle Messenger-Dienste betreffen.

Alternativen zu WhatsApp
Messenger: WhatsApp AlternativenBildquelle: Artem Sandler / inside digital

Einen Messenger auf dem Smartphone installieren, mit der Handynummer anmelden – fertig. Das ist der bis dato klassische Vorgang, wenn man einen Messenger wie WhatsApp, Telegram, Signal und Co. nutzen will. Doch das könnte sich in Zukunft ändern und die Debatte um den Datenschutz noch einmal ordentlich anheizen – zumindest in Deutschland.

Denn Bundesinnnenminister Horst Seehofer (CSU) will mit der sogenannten TKG-Novelle – also das neue Telekommunikationsgesetz – eine Art Ausweispflicht für Messenger aller Art verankern. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, soll der Vorschlag kurzfristig vom Bundesinnenministerium nachgereicht worden sein. Für Anbieter soll diese Abhandlung Pflicht werden. Zum Nachteil der Verbraucher.

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Ausweispflicht für WhatsApp und Co.

Was bedeutet die Ausweispflicht? Egal ob du dich beispielsweise bei einem E-Mail-Anbieter, einem Messenger-Dienst wie WhatsApp oder einem anderem Telekommunikationsdienst anmeldest. Seehofer will diese Unternehmen und im Zuge dessen auch Verbraucher dazu verpflichten, bei der Anmeldung Name, Geburtsdatum und Adresse anzugeben. Diese werden folgend auf ihre Richtigkeit überprüft. Wie diese Überprüfung erfolgen soll, steht bis dato noch nicht fest. Der Personalausweis oder Ident-Dienste sind hingegen prädestiniert dafür.

Laut dem RND bestätigt das Bundesinnenministerium das Prinzip und lässt über einen Sprecher mitteilen: „Es gibt eben Situationen, in denen die Verfolgung von Straftaten es erfordert, dass man die Anonymität von Personen aufhebt.“ Laut dem bisherigen Entwurf der TKG-Novelle müssen Daten gespeichert, aber nicht zusätzliche Daten erhoben werden.

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Starke Kritik an Seehofers Plan

Die Ausweispflicht für Messenger und Co. erntet harsche Kritik von allen Seiten. Vor allem Datenschützer laufen Sturm und werten den Schritt als wesentlichen Eingriff in die Freiheitsrechte. SPD-Bundestagsabgeordneter Sebastian Hartmann (SPD) appelliert, die Einwände des Bundesdatenschutzbeauftragten ernst zu nehmen. „Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit sowie die Frage, warum man über die bestehende Rechtslage überhaupt hinausgehen sollte“, zitiert das RND Hartmann. Das Bundesjustizministerium sorgt sich indes um massiven Datenklau, sofern der Bundestag die TKG-Novelle mit dem Plan des Bundesinnenministeriums verabschiedet. Auch rechtsstaatlich sei der Plan nicht sicher.

Linus Neumann vom Chaos Computer Club spricht gegenüber netzpolitik.org von einem „beispiellosen Angriff auf europäische Werte und das freie Internet.“ Das seien Dinge, die man sonst vor allem aus China kennt – und von denen Europa sich „sonst so gern“ abgrenzt.

Der Forderungskatalog lag zunächst dem E-Mail-Anbieter Posteo vor. Mittlerweile hat das Bundesinnenministerium den Plan bestätigt und sich in der Bundespressekonferenz damit rechtfertigt, dass dieser Vorgang auch bei Abschluss eines Telefonvertrags üblich sei, ohne dass Verbraucher dies infrage stellen würden. Auf die Daten solle nur im Falle von strafrechtlicher Verfolgung zugegriffen werden.

Datenmissbrauch vorprogrammiert?

Bleibt man beim aktuellen Beispiel WhatsApp und der Sorge von europäischen Nutzern, dass der Messenger Daten zu Werbezwecken an Facebook weitergibt, lässt sich diese Thematik auch auf Seehofers Plan erweitern. Denn da der Entwurf die Ausweispflicht bei „nummernunabhängigen interpersonellen TK-Diensten“ vorsieht, sind im Prinzip nicht nur Messenger-Diente, Mail-Anbieter und Co. betroffen. Viele soziale Netzwerke bieten ebenfalls einen Messenger an, sodass sie zumindest der Theorie nach, ebenfalls in die Ausweispflicht fallen würden.

Nutzer sind so per Gesetz dazu gedrängt, ihre persönlichen Daten an Unternehmen wie Facebook, Google und Co. auszuhändigen. Diese könnten die Daten dann ebenfalls für personalisierte Werbung verwenden. Angriffe von Cyberkriminellen könnten durch das Gesetz erhöhen, ebenso der Identitätsdiebstahl. Denn im Falle eines Hacker-Angriffs würden die Kriminellen verifizierte Daten erbeuten.

Ob die TKG-Novelle letztlich mit der Ausweispflicht verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Der Bundestag soll letztmalig am 25. Juni zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes tagen.

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  • Messenger: WhatsApp Alternativen: Artem Sandler / inside digital

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