Wie Aiwanger die Überpopulation von Gänsen in Bayern stoppen will

Wie Aiwanger die Überpopulation von Gänsen in Bayern stoppen will

Angesichts mancherorts stark steigender Bestände will Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) die Jagd auf Nil- und Rostgänse erleichtern. „Die Gänsebestände wachsen uns mancherorts über den Kopf. Die bisherigen Bejagungsmöglichkeiten allein reichen nicht aus, um den betroffenen Landwirten, Kommunen und Badegästen spürbar zu helfen“. Er werde deshalb eine Verordnung auf den Weg bringen, die den Jägern mehr Spielraum gebe.

Nil- und Rostgänse breiten sich zunehmend im Freistaat aus und verursachen nach Angaben des Ministeriums zusammen mit anderen Wildgansarten teils erhebliche Schäden in der Landwirtschaft. Auch verkotete Liegewiesen und Badestrände würden inzwischen häufiger zum Problem.

Besonders auf dem Badehandtuch sind Kanadagänse keine gern gesehenen Gäste.
Besonders auf dem Badehandtuch sind Kanadagänse keine gern gesehenen Gäste.dpa

Die heimische Graugans ist nach Angaben des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) mit 42.000 bis 59.000 Brutpaaren die häufigste Wildgans in Europa. Die Nilgans kommt demnach auf 5.000 bis 7.500 Brutpaare, die ebenfalls eingewanderte Kanadagans auf 8.500 bis 14.500 Brutpaare. Bei allen drei Arten ist der Populationstrend steigend.

Die Nilgans gilt als invasive Art, die in Bayern erst seit 1996 vorkommt und mittlerweile flächendeckend anzutreffen ist. Auch die Rostgans breite sich stark aus und verursache Konflikte. Anders als in Baden-Württemberg darf diese Gänseart in Bayern noch nicht bejagt werden.

Eingriffe in Gelege reichen nicht aus, um Population zu steuern

Bereits jetzt werden laut Ministerium Grau-, Kanada- und Nilgänse in Bayern intensiv bejagt. Zudem werde über Gelegebehandlungen steuernd in die Population eingegriffen. 2023/24 seien rund 19.500 Gänse erlegt worden, knapp ein Viertel davon waren Nilgänse. „Seit Längerem zeigt sich aber, dass noch weitere Anstrengungen nötig sind, um der Problematik mit Nachdruck zu begegnen“, hieß es weiter.

Die neue Verordnung soll das ändern und dafür sorgen, dass die invasiven Nilgänse künftig ganzjährig bejagt werden dürfen und die in Bayern gebietsfremden Rostgänsen mit einer Jagdzeit ins Jagdrecht aufgenommen werden.

Erweiterte Jagdzeiten in Schleswig-Holstein seit 2024

Im August 2024 trat bereits eine Änderung im Landesjagdzeitengesetz in Schleswig-Holstein in Kraft. So sind seitdem Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 16. Juli bis 31. Januar im Jahr bejagbar. „Durch die leicht erweiterten Jagdzeiten reagieren wir auf die zunehmende Populationsentwicklung der Gänse und schaffen neben den bereits bestehenden Entschädigungszahlungen ein weiteres Instrument zur Entlastung unserer Landwirtschaft“, betonte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) damals.

Nicht nur der Mensch sorgt für dreckige Parks und Wiesen: Auch Nilgänse tragen ihren Teil zur Verschmutzung der Grünflächen bei.
Nicht nur der Mensch sorgt für dreckige Parks und Wiesen: Auch Nilgänse tragen ihren Teil zur Verschmutzung der Grünflächen bei.dpa

Zudem wurde die Jagdzeit für Nonnengänse angepasst, welche aufgrund des Schutzstatus des Vogels restriktiv geregelt werden muss. So könne das Tier von Oktober bis Ende Februar bejagt werden. Nach Angaben des Ministeriums gelte dies aber nur zur Vergrämung, damit die Schäden auf den Äckern gering bleiben. Die Jagd auf Flächen, auf denen Gänse geduldet werden oder in Vogelschutzgebieten, bleibt verboten.

NABU klagt gegen veränderte Jagdzeit für Gänse

Der Naturschutzbund Schleswig-Holstein (NABU) klagt gegen die verlängerten Jagdzeiten für Gänsearten: „Wir hätten gern auf die Klage verzichtet und haben Minister Schwarz daher ein Angebot zur Klagevermeidung unterbreitet“, erklärt der Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose. Schon im August des Vorjahres hatte der Verband angekündigt, eine Klage zu prüfen.

„Graugänse und Kanadagänse dürfen nach der neuen Jagdzeitenverlängerung bereits während der Aufzucht ihrer Jungen geschossen werden, was nicht nur unter Tierschutzaspekten bedenklich ist, sondern auch gegen EU-Recht verstößt“, teilte der NABU mit. Dass Minister Schwarz die Änderungen trotzdem nicht zurücknimmt, hält Schwarzlose für unverständlich.

NABU: Ausweitung „kontraproduktiv“

Bereits vor der Entscheidung hatte der NABU wiederholt darauf hingewiesen, dass eine verstärkte Bejagung die Fraßschäden für Landwirte verschärfen wird – eine Ausweitung sei „kontraproduktiv“. Im April dieses Jahres habe zudem der Bauernverband bestätigt, dass die erweiterte Jagd weder die Gänsebestände noch die Schäden auf den Feldern reduziert habe.

„Eine Maßnahme, die nicht zweckmäßig ist, kann nicht zum Ziel führen“, betont der Ornithologe Frank Hofeditz. Der NABU strebt daher eine Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft an, um Lösungen zu finden, die sowohl den Schutz der Wildgänse als auch die Existenz der Landwirte sichern.

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