Nachrichten

#Wie die Homeoffice-Pflicht Verwirrung stiftet

Am Montag beginnt für viele Beschäftigte in Deutschland eine neue Zeitrechnung. Doch die ab dann geltende Homeoffice-Pflicht sorgt für Verunsicherung. Wer nicht zu Hause arbeiten will und ins Büro geht, braucht dafür gute Gründe.

Wie die Homeoffice-Pflicht Verwirrung stiftet

Am Montag beginnt für viele Beschäftigte in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Vorgabe der Infektionsschutzpolitik, berufliche Arbeit so weit wie möglich in die private Wohnung zu verlagern, ist nicht mehr allein Angelegenheit der Arbeitgeber. Es gilt nun auch eine gesetzliche Pflicht für Arbeitnehmer, tatsächlich ins sogenannte Homeoffice zu wechseln, wenn ihnen der Arbeitgeber dies entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbietet. So schreibt es ihnen das neu gefasste Infektionsschutzgesetz vor.

Konkret betrifft die neue Vorschrift damit vor allem jene Arbeitnehmer, die bisher trotz eines Homeoffice-Angebots ihres Arbeitgebers lieber weiter ins Büro gegangen sind. Wie viele das genau sind, ist statistisch nicht klar erfasst. Einen Anhaltspunkt liefern Ergebnisse einer kürzlich veröffentlichten Online-Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation: 34 Prozent der befragten Arbeitnehmer gaben an, dass ihr Unternehmen die Homeoffice-Möglichkeiten aufgrund der seit Januar bestehenden Angebotspflicht für Arbeitgeber ausgeweitet habe. Zugleich äußerten 26 Prozent den Willen, die Angebote zu nutzen.

Muss ich ins Homeoffice?

Daraus lässt sich näherungsweise ableiten, dass knapp ein Viertel der von Unternehmen tatsächlich angebotenen Homeoffice-Möglichkeiten bisher deshalb nicht genutzt werden, weil Arbeitnehmer lieber weiter ins Büro gehen. Bei einer geschätzten Gesamtzahl von etwa zehn Millionen Beschäftigten, die derzeit zumindest Teile ihrer Arbeit zu Hause erledigen, wären das mehr als zwei Millionen. Laut Ifo-Institut arbeiteten im Februar rund 30 Prozent der Beschäftigten zumindest teilweise im Homeoffice. Zudem hatte das Institut eine Schätzung vorgelegt, der zufolge dies theoretisch für bis zu 56 Prozent der Arbeitsplätze mögliche wäre.

Wissen war nie wertvoller

Sichern Sie sich mit F+ 30 Tage lang kostenfreien Zugriff zu allen Artikeln auf FAZ.NET.

JETZT F+ LESEN

Im Alltag stellt die neu geregelte Pflicht indes viele Betroffene erst einmal vor Rätsel: Wie verbindlich ist sie für Arbeitnehmer? Wann sind Ausnahmen möglich? Neben der bisher schon geltenden Angebotspflicht für Arbeitgeber schreibt das Gesetz nun dazu vor: „Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Ergänzende Hinweise finden sich in den förmlichen Erläuterungen: „Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein“, heißt es da. Und zum Verfahren: „Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus.“

Arbeitnehmer, die trotz eines Angebots nicht zu Hause arbeiten wollen, müssen dies demnach mitteilen – aber auch nur, wenn der Arbeitgeber danach fragt. Umgekehrt ist Letzterer aber nicht fest dazu verpflichtet. Claudia Knuth, Arbeitsrechtlerin der Kanzlei Lutz Abel, analysiert es so: Es sei „nicht zwingend, die Begründung der Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten wollen, täglich abzufragen“.

Weitere Informationen findet man auf Fachanwalt.de

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!