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#Britisches Oberstes Gericht: Großbritannien darf Asylsuchende nicht nach Ruanda abschieben

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Das Oberste Gericht in London nannte das Vorhaben der britischen Regierung am Mittwoch rechtswidrig. Und begründete das unter anderem mit der schlechten Menschenrechtsbilanz Ruandas.

Der britische Oberste Gerichtshof hat die Pläne der Regierung für ungesetzlich erklärt, illegal per Boot nach Großbritannien kommende Flüchtlinge ohne Asylverfahren nach Ruanda abzuschieben. Der Gerichtshof urteilte in einer am Mittwoch verkündeten Entscheidung, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Asylsuchende in Ruanda in ihre Herkunftsländer zurückgeschoben würden.

Johannes Leithäuser

Politischer Korrespondent für das Vereinigte Königreich und Irland.

Die britische Regierung hatte noch in der Regierungszeit des Premierministers Boris Johnson mit Ruanda ein Abkommen geschlossen, das gegen die Zahlung von Entwicklungshilfe-Geldern die Bereitschaft des ostafrikanischen Landes vorsah, eine nicht präzise bestimmte Zahl von Flüchtlingen aus Großbritannien aufzunehmen. Die britische Regierung hatte argumentiert, diese Regelung solle vor allem der Abschreckung weiterer illegaler Überfahrten von Flüchtlingsbooten von der französischen an die britische Küste dienen; daher werde die Zahl der Ankömmlinge, die nach Ruanda weiter transportiert werden sollten, überschaubar bleiben. Ein erster Abschiebeflug nach Ruanda von britischem Boden war dann aber in letzter Minute von einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg verhindert worden.

Gerichte in Großbritannien hatten sich wegen der Klagen von Asylbewerbern in den folgenden Monaten mit der prinzipiellen Rechtmäßigkeit des Abschiebeabkommens mit Ruanda befasst. Während der Londoner High Court die Regelung zunächst für zulässig hielt, urteilte das Berufungsgericht (Court of Appeal) in einer Mehrheitsentscheidung, das Abkommen sei ungesetzlich, da nicht sichergestellt sei, dass die internationalen Rechte von Flüchtlingen in Ruanda gewahrt würden. Dieser Ansicht schloss sich am Mittwoch der Oberste Gerichtshof einstimmig an.

Gericht: Zweifel an Meinungsfreiheit

Die Richter führten in ihrem Urteil aus, es komme vor allem darauf an, ob für Ruanda die Einstufung als „sicherer Drittstaat“ gelten könne, in dem Asylverfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfänden und die Flüchtlinge vor einer Abschiebung in ihre Heimatländer geschützt seien. Sie führten an, gegen diese Annahme spreche die schlechte Menschenrechtsbilanz Ruandas, die unter anderem dadurch zum Ausdruck komme, dass die britische Polizei in vergangenen Jahren gelegentlich in Großbritannien lebende Exil-Ruander vor Plänen ihrer Regierung habe warnen müssen, sie im Ausland zu töten.

Außerdem bestünden Zweifel an der Medienfreiheit und an politischer Meinungsfreiheit in Ruanda. Es gebe ferner Zweifel daran, dass Asylverfahren in Ruanda den vorgeschriebenen Menschenrechtsstandards genügten und dass etwa abgelehnte Asylbewerber gegen diese Verwaltungsentscheidung vor Gericht klagen könnten.

Diese Zweifel würden dadurch gemehrt, dass Ruanda in den vergangenen Jahren keinem einzigen Asylbewerber aus Syrien, dem Jemen oder Afghanistan einen gesicherten Flüchtlingsstatus gewährt habe, obwohl Asylsuchende aus diesen Ländern etwa in Großbritannien häufig als Flüchtlinge anerkannt worden seien. Schließlich wiesen die Richter hin auf ein Flüchtlingsabkommen zwischen Israel und Ruanda, das zwischen 2013 und 2018 bestand und ähnlich der Vereinbarung mit Großbritannien konzipiert war. Es habe sich gezeigt, dass Asylsuchende, die im Zuge dieser Vereinbarung nach Ruanda gebracht worden seien, von dort „heimlich in benachbarte Länder weitergeschoben“ worden seien.

Der Oberste Gerichtshof führte in seinem Urteil überdies aus, dass Großbritannien nicht nur durch die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden sei, Asylsuchenden ein Recht auf ein faires Verfahren zu gewähren. Dieselben Prinzipien seien auch in der Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen und in der UN-Resolution gegen Folter enthalten. Dieser Hinweis des Gerichts zielt offenkundig auf politische Forderungen aus der konservativen Regierungspartei, Großbritannien solle die Europäische Menschenrechtskonvention aufkündigen, falls die Abschiebungen nach Ruanda durch ein Gerichtsurteil gestoppt würden, dass sich auf diese Konvention berufe.

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