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Die aktuelle Lage sei irgendetwas „zwischen tragisch und grotesk“, sagt Peter Gerber, der Chef der Fluggesellschaft Condor. Die hatte sich 2020 beim Bundeskartellamt über den großen Rivalen Lufthansa beschwert. Nun liegt nach fast fünf Jahren ein Gerichtsurteil im Hauptsacheverfahren vor. Doch die Kernfragen zu fairem Wettbewerb und zu einem möglichen Missbrauch von Marktmacht durch den Marktführer Lufthansa seien auch nach dem Entscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf unbeantwortet. „Die Auseinandersetzung ist noch lange nicht beendet“, gibt sich Gerber kämpferisch.
So klingt einer, der im Duell mit dem großen Rivalen, der einst auch sein Arbeitgeber war, nicht klein beigeben will. Und er sieht trotz des OLG-Entscheids nicht nur einen, sondern diverse Wege, um letztlich doch noch den Nachweis zu führen, dass Lufthansa im Gerangel mit Condor ihre Marktmacht missbrauche. Gerichte, das Kartellamt und auch die EU-Kommission kommen in seinen Szenarien vor. Das Ziel solle stets sein, eine Phase eingeschränkten Wettbewerbs in der deutschen Luftfahrt zu beenden und den Kunden wieder mehr Auswahl zu bieten.
In dem jahrelangen Streit geht es um die Möglichkeit für Condor, für eigene Fernreisekunden kurze Zubringerflüge zum Umstieg in Frankfurt bei Lufthansa einzukaufen. Über eine lange Zeit war das üblich, 2020 hatte der Konzern ein dazu bestehendes Abkommen gekündigt. Lufthansa gewähre zum eigenen Vorteil mittlerweile Condor viel weniger Möglichkeiten, Sitze auf den Zubringerstrecken zuzukaufen, argumentiert Condor. Vier Fernstrecken in die USA und zwei nach Kanada habe Condor einstellen müssen, weil sich die Flüge ohne die Zubringerdienste nicht mehr füllen ließen. Dadurch werde Wettbewerb auf Fernflügen eingeschränkt.
„Im Überschwang des Sieges“
Das Bundeskartellamt hatte einst die Sicht von Condor bestätigt und Lufthansa den Missbrauch von Marktmacht bescheinigt. Das OLG stützte im gerichtlichen Hauptsacheverfahren nun die Position des Konzerns. Condor-Chef Gerber räumt zwar ein, dass Lufthansa vor Gericht „gewonnen“ habe. Doch in seinem Vortrag kommt auch das Wort „vorläufig“ vor.
Dann geht er zur Attacke über. Lufthansa habe es „im Überschwang des Sieges“ mit der Darstellung der OLG-Entscheidung „nicht ganz genau genommen“. Der Konzern hatte erklärt, dass Behördenfeststellungen zum Marktmissbrauch nun „vollständig gegenstandslos“ seien und die Kündigung des Zubringerabkommens „rechtlich zulässig“ war.
Gerber kontert: „Zu behaupten, dass sei es nun gewesen, stimmt nicht.“ Das Urteil sei keine letztinstanzliche Entscheidung. Grundsatzfragen des Wettbewerbs hätten vor Gericht weniger eine Rolle gespielt als der von Lufthansa formulierte Verdacht, das Kartellamt habe befangen agiert.
Wie es für Condor weiter geht
Gerber skizziert, wie es im Condor-Lufthansa-Streit nun weitergehen könnte. Als erste Möglichkeit bleibt sowohl für Condor als auch das Bundeskartellamt, über eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf hinzuwirken, dass der Konflikt noch in nächster Instanz vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Ob dieser Weg gegangen wird, ist allerdings noch offen.
Condor dürfte ebenso prüfen, ob man sich mit einer neuen Beschwerde über Lufthansa an das Kartellamt wendet. Das würde der Behörde einen Anknüpfungspunkt für ein neues Verfahren geben. Jeglicher Verdacht der Befangenheit, die Behörde hätte ohnehin alle Vorwürfe zurückgewiesen, könnte dann vermieden werden.

Letztlich bleibe noch die Hoffnung auf die EU-Kommission, die prüft nämlich ein Joint Venture, mit dem Lufthansa, United Airlines und Air Canada ihre Transatlantikverkehre koordinieren. Das ist den dreien unter der Bedingung gestattet, dass Wettbewerber freien Zugang zum Markt in Frankfurt haben. Condor könnte mit Verweis auf die eigenen Erfahrungen argumentieren, dass eben dies nicht der Fall sei. Eine eilige Eingabe hatte Condor dazu schon in Brüssel gemacht, die aber unmittelbar zu keinen Konsequenzen führte. Doch Gerber verweist darauf, dass das reguläre Prüfverfahren noch laufe.
„Teil des Wettbewerbs ausgeschaltet“
Condor hat zwischenzeitlich eigene Zubringerflüge nach Frankfurt aufgelegt, um Passagiere selbst statt mit Lufthansa nach Frankfurt zu bringen. Dadurch kamen Inlandsverbindungen von Hamburg und Berlin in den Condor-Flugplan. Damit gelinge es, die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch das Lufthansa-Verhalten zu begrenzen, deutet Gerber an. Vollends ausgleichen, ließen sie sich nicht. Condor biete die Zubringer auf neun, und ab Oktober auf zwölf Strecken an, Lufthansa fülle ihre Flieger mit rund 300 Zubringern, die Condor in der Vergangenheit auch mitnutzen konnte, sagt Gerber.
Die Vielfalt fehle auch in Gegenrichtung, zum Beispiel für Amerikaner, die zum Beispiel Florenz besuchen wollten. Denen könne er kaum noch ein Angebot mit einem Condor-Transatlantikflug und einer Anschlussverbindung ab Frankfurt machen. Mitunter könne er bei Lufthansa nämlich aktuell für diese letzte Etappe gar keine Sitzkapazitäten einkaufen. „Das schaltet einen Teil des Wettbewerbs aus“, sagt Gerber, da Condor dann für die Amerikaner keine Alternative zur Lufthansa sei.
Auch den Einwand, Condor-Passagiere könnten für die kurze Etappe von und nach Frankfurt den Zug statt einen Inlandsflug nehmen, lässt er nicht gelten. Ein Teil der Reisenden aus Deutschland nehme zwar seit längerem den ICE für den Weg nach Frankfurt, Zubringerdienste aus dem Ausland ließen sich aber nicht durch die Bahn ersetzen, sagt Gerber. Zudem seien unter den künftig zwölf Zubringerstrecken zwar Inlandsflüge ab Berlin, Hamburg und München, die übrigen neun Strecken würden aber im Ausland, zum Beispiel in Prag, Mailand, Wien oder Zürich beginnen.
So kämpferisch sich Gerber auch gibt und so sehr er auf wirtschaftliche Beeinträchtigungen durch das Lufthansa-Verhalten verweist, feilt Gerber auch an einer Strategie, falls der lange Streit endgültig zum Nachteil von Condor ausgehen sollte. Die Langstreckenflotte wird ausgebaut, das bringt mehr Passagiere für eigene Zubringerflüge. Jüngst sagte er im Interview mit der F.A.Z., langfristig sehe er für Condor gar ein Marktpotential von 100 Kurzstrecken- und 40 Langstreckenflugzeugen – also etwa doppelt so viele wie aktuell.
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