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#„Wie soll ich noch in den Spiegel schauen?“

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„Wie soll ich noch in den Spiegel schauen?“

„Manchmal wünsche ich mir, dass ich auch an diesem Tag gestorben wäre.“ Er könne das Leid der Angehörigen nicht lindern, nur Verantwortung für den Unfall übernehmen. Und das wolle er hier vor Gericht tun. Sebastian B., 19 Jahre alt, soll den Tod seiner drei Freunde bei einem Autounfall fahrlässig verursacht haben. So zumindest lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht.

Ereignet hat sich der Unfall auf einer Landstraße bei Hofheim am Taunus im Juli 2020. B. war wenige Tage zuvor 18 Jahre alt geworden. Diesen Geburtstag wollte er mit seinen drei Freunden gemeinsam feiern. Mit dem geliehenen SUV der Mutter waren die vier Jugendlichen in Hofheim unterwegs, sie gingen essen, besuchten eine Shishabar. Die Stimmung im Auto war ausgelassen. Die Jugendlichen sollen dann den Plan gefasst haben, „einfach etwas umherzufahren“, so die Staatsanwaltschaft.

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Der konkrete Unfallhergang wird von der Staatsanwaltschaft vor Gericht rekonstruiert. Auf der Strecke zwischen Langenhain und Wildsachsen bei Hofheim sei Sebastian B. gegen 21 Uhr mit etwa 135 Kilometern pro Stunde in eine lange Rechtskurve eingebogen und habe dort die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Das Auto geriet auf die Gegenfahrbahn und schrammte mehrere Hundert Meter am Bordstein der Straße entlang. Schließlich brach das Heck des Fahrzeugs aus, das Auto kam von der Straße ab und stürzte eine Böschung hinab. Nachdem sich das Auto mehrmals überschlagen hatte, prallte es mit dem Dach gegen einen Baum. Die 18 und 19 Jahre alten Mitfahrer auf dem Rücksitz wurden bei diesem Aufprall sofort getötet. Der 17 Jahre alte Beifahrer wurde eingeklemmt und erlitt schwere Verletzungen.

Cannabis und ein Wildtier

Ein Ersthelfer hatte noch versucht, den Jugendlichen wiederzubeleben, allerdings starb der Siebzehnjährige kurze Zeit später an seinen Verletzungen. Sebastian B. schaffte es, sich durch das Fenster aus dem Autowrack zu befreien, um Hilfe zu holen. Sein Schlüsselbein, so stellte sich später heraus, war gebrochen.

Ein Bluttest der Polizei ergab, dass B. zum Zeitpunkt des Unfalls unter dem Einfluss von Cannabis stand. Er selbst streitet ab, an diesem Tag etwas konsumiert zu haben. Zwar habe er in der Vergangenheit häufiger Marihuana geraucht. Er gab aber an, schon Tage vor dem Unfall keine Drogen mehr genommen zu haben. Er könne sich die Ergebnisse des Bluttests nur so erklären, dass sich in der zuvor gerauchten Wasserpfeife Reste von Cannabis befunden haben müssten.

Außerdem gibt er an, kurz vor dem Unfall einem Wildtier auf der Straße ausgewichen zu sein und nur deshalb die Kontrolle über das Fahrzeug verloren zu haben. Diese Behauptung deckt sich mit den Schilderungen anderer Autofahrer, die am Unfallort auf Sebastian B. gestoßen sind. Laut ihren Zeugenaussagen ist er auf Knien zu Boden gesunken und habe immer wieder gerufen: „Warum ich? Da war doch was auf der Straße. Wie soll ich noch in den Spiegel schauen?“

Eine dieser Zeuginnen soll sich direkt nach dem Unfall um B. gekümmert haben. „Ich habe mich dann bei ihm eingehakt und ihn vom Unfallort weg bewegt“, berichtet die Frau. Sie habe ihm erklärt, dass die Helfer keine Ärzte seien und gerade nichts für seine Freunde tun könnten. Doch habe sie noch am Straßenrand mit Sebastian B. gebetet. „Wenn sie nicht gerettet werden können, können wir ihnen so vielleicht immerhin einen guten Weg wünschen.“ Wenig später trafen dann die Rettungskräfte ein, die nur noch den Tod der drei Mitfahrer feststellen konnten.

Das Verfahren wird fortgesetzt. Sollte Sebastian B. durch das Gericht der fahrlässigen Tötung in drei Fällen für schuldig befunden werden, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe.

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