Nachrichten

#Wie Zivilcourage Schlimmeres bei sexuellem Übergriff auf 57-Jährige verhinderte




Ein 24-Jähriger attackiert in Augsburg eine Frau und verletzt sie. Zwei Männer werden auf die Tat aufmerksam schreiten ein – obwohl ein Mittäter sie wegschicken will.

Ein Sexualstraftäter muss nun nach einer Entscheidung des Landgerichtes Augsburg für 5 Jahre und 9 Monate in Haft. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des 24-Jährigen, der gegen das Urteil aus dem April 2023 mit diesem Rechtsmittel vorgegangen war, wie ein Sprecher des Landgerichtes mitteilt. Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen sexueller Nötigung und eines sexuellen Übergriffs. Hintergrund des Verfahrens war ein brutaler, sexuell motivierter Angriff des Mannes gewesen – Schlimmeres war offenbar nur durch die Zivilcourage zweier Zeugen verhindert worden.

Konkret ging es um einen Vorfall im Juli 2022 im Bereich der Fuggerstraße und Grottenau. Der 24-Jährige versuchte in jener Nacht, „den Geschlechtsverkehr mit einer ihm völlig unbekannten Frau“ zu vollziehen, die zu der Zeit als Sicherheitsmitarbeiterin tätig war, so das Landgericht in der Mitteilung. Das Opfer, zur Tatzeit 57 Jahre alt, wehrte sich jedoch massiv und erlitt aufgrund der massiven Gewalteinwirkung durch den Angeklagten mehrere Hämatome, Prellungen und eine Rippenfraktur.

Prozess in Augsburg: 24-Jähriger zu langer Haftstrafe verurteilt

Zwei junge Männer wurden aus dem Auto heraus auf die Situation aufmerksam und hielten an. „Obwohl ein weiterer Angeklagter äußerte, dass die Geschädigte die betrunkene Freundin des Angeklagten sei und die beiden jungen Männer wegschicken wollte, ließen diese sich nicht abhalten, der Geschädigten zu Hilfe zu kommen“, heißt es vom Landgericht. Der Angeklagte ließ demnach erst durch dieses couragierte Einschreiten von der Geschädigten ab und konnte wenig später festgenommen werden. 

Die beiden Helfer waren früheren Angaben der Polizei zufolge ein zur Tatzeit 18-jähriger Syrer ein 24-jähriger Deutscher mit türkischen Wurzeln. Der jetzt endgültig verurteilte Angreifer hat laut Polizei die somalische sowie die äthiopische Staatsangehörigkeit.

Durch die verworfene Revision ist das Urteil der 14. Kammer des Landgerichtes unter Richterin Cornelia Böttcher rechtskräftig. (jaka)

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!