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#Vier Sender dürfen nicht mehr in der EU ausstrahlen

„Vier Sender dürfen nicht mehr in der EU ausstrahlen“

Am Freitag ist das neunte EU-Sanktionspaket gegen Russland in Kraft getreten. Damit werden 190 weitere Personen und Organisationen gelistet, was Einreise- und Vermögenssperren sowie ein Geschäftsverbot zur Folge hat. Vier weitere Rundfunksender dürfen ihr Programm nicht mehr in der EU ausstrahlen, gleich auf welchem Kanal. Außerdem werden bestehende Exportbeschränkungen ausgeweitet; das betrifft ein Handelsvolumen mit Russland von 2,5 Milliarden Euro (vor Kriegsbeginn). Die einstimmige Annahme des Pakets wurde möglich, nachdem die EU-Botschafter am Donnerstagabend eine Einigung im Streit über Ausnahmen erzielt hatten.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Mit den 190 Listungen steigt die Gesamtzahl sanktionierter Personen und Organisationen auf nunmehr 1557. Betroffen sind in dieser Runde 31 Mitglieder des russischen Generalstabs, die für Raketen- und Drohnenangriffe auf zivile Ziele in der Ukraine verantwortlich gemacht werden, zwölf Mitglieder der Regierung, 42 Mitglieder der Duma und des Föderationsrats, fünf Parteien sowie alle zehn Mitglieder des Verfassungsgerichts. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie den Angriffskrieg und illegale Annexionen auf die eine oder andere Weise unterstützen. Auch die Vermögenswerte zweier weiterer russischer Banken werden eingefroren, mit der staatlichen Bank für Regionalentwicklung dürfen keine Transaktionen mehr vorgenommen werden.

Ausnahmen in Einzelfällen zulässig

Unter den sanktionierten Sendern sind zwei große: der staatliche Kanal Rossiya 1 und der Privatsender NTV, der einst ein Lichtblick in der russischen Medienszene war, bevor er von Gazprom-Media übernommen und auf Linie gebracht wurde. Es ist möglich, dass Moskau dies mit Arbeits- und Sendeverboten gegen westliche Medien vergilt. Dies habe eine Rolle bei den Erwägungen gespielt, gestand eine EU-Beamtin am Freitag ein, aber nicht den Ausschlag gegeben.

Die Exportbeschränkungen werden auf 168 weitere Unternehmen aus dem militärisch-industriellen Komplex Russlands ausgedehnt; insgesamt sind nun 410 Unternehmen davon betroffen, darunter alle führenden Rüstungskonzerne. Im Rahmen der Maßnahmen gegen den Flug- und Raumfahrtsektor dürfen künftig auch Teile von Triebwerken nicht mehr exportiert werden, die weniger als 50.000 Euro kosten. Bedeutsam ist das Verbot der Ausfuhr von Drohnen-Antrieben, das neben Russland auch Iran betrifft. Iran hat den russischen Streitkräften sogenannte Kamikaze-Drohnen geliefert, die erhebliche Zerstörungen in der Ukraine verursachen.

Die EU hat russische Exporte von Lebens- und Düngemitteln zwar pauschal von Sanktionen ausgenommen. Allerdings sind Lieferungen durch Sanktionen gegen sechs Unternehmer und Oligarchen erschwert worden. Die können nicht mehr auf ihre Vermögenswerte in der EU zurückgreifen, um etwa Hafengebühren in Rotterdam zu bezahlen. Deshalb legt eine neue Bestimmung nun fest, dass nationale Behörden in Einzelfällen Ausnahmen zulassen dürfen. Polen und Litauen hatten das zunächst blockiert, stimmten aber unter der Bedingung zu, dass alle Ausnahmen der EU-Kommission gemeldet werden müssen und ihre „nationale Sicherheit“ gewahrt bleiben muss.

Ebenfalls am Freitag trat das sogenannte Ungarn-Paket in Kraft, zu dem neben Budgethilfen, der Einführung einer Mindeststeuer auf globale Konzerne und dem nationalen Wiederaufbauplan Ungarns auch Haushaltssanktionen gegen Budapest gehören. Die Kommission kann nun 6,3 Milliarden Euro einfrieren, bis das Land umfangreiche Reformen verwirklicht. Dieser Beschluss wurde von allen Mitgliedstaaten außer Ungarn und Polen unterstützt. Damit wurde die notwendige qualifizierte Mehrheit weit übertroffen.

„Litauen wird seine Tore geschlossen halten“, schrieb Außenminister Gabrielius Landsbergis auf Twitter. Das 9. Paket sei eine „verpasste Gelegenheit“. Es sei traurig, dass man so viel Zeit auf Ausnahmen statt auf stärkere Sanktionen verwendet habe. Dagegen verwies Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach dem Europäischen Rat darauf, dass es zur Vereinbarung mit Russland über Exportkorridore für ukrainische Getreide gehöre, dass auch russisches Getreide und Düngemittel exportiert werden könnten.

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