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#„Wir reden hier nur über eine Klägerin“

„Wir reden hier nur über eine Klägerin“

Herr Ruppert, Sie sind Erster Vorsitzender des Fischertagsvereins in Memmingen und veranstalten jedes Jahr den traditionellen Fischertag. Dann steigen die Stadtbachfischer zum Ausfischen in den Bach, wer die meisten Forellen fängt, ist Fischerkönig. Am Fischertag können laut Satzung nur Männer teilnehmen. Eine Frau hatte dagegen geklagt, das Amtsgericht Memmingen hatte ihr 2020 recht gegeben, Ihr Verein hat dagegen Berufung eingelegt. Eine gütliche Einigung vor dem Landgericht Memmingen kam am Mittwoch nicht zustande, jetzt wird am 28. Juli ein Urteil gefällt. Warum soll denn in Memmingen keine Frau mit in den Bach jucken, wie das Reinspringen am Fischertag genannt wird?

Um das klarzustellen: Wir sind ein familienfreundlicher Verein. Wir haben ungefähr 4500 Mitglieder, mit 37 Untergruppen zur Brauchtumspflege, zum Beispiel die Musketiere, die Landsknechte oder die Stadtgarde. Bei allen außer den Stadtbachfischern machen auch Frauen und Mädchen mit. Aber laut Satzung sind bei der Gruppe der Stadtbachfischer nur Männer zugelassen. Diese Tradition geht bis in das 16. Jahrhundert zurück. Die Klägerin hatte 2018 und 2019 Anträge gestellt, die Satzung zu ändern. Darüber wurde demokratisch in der Delegiertenversammlung abgestimmt, zweimal wurden die Anträge mit großer Mehrheit abgelehnt.

Michael Ruppert


Michael Ruppert
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Bild: Privat

Aber in der Versammlung sind mehrheitlich Männer vertreten.

Das schon. Aber ich glaube nicht, dass bei einer Umfrage nur bei den weiblichen Mitgliedern die Antwort anders aussehen würde. Es gab innerhalb des Vereins bislang kein riesiges Feedback nach dem Motto: Was ihr macht, ist verkehrt. Seit 1931, seit es diese Satzung gibt, hat sich – bis auf die Klägerin – auch noch keine Frau daran gestört.

Wirklich nicht?

Es gab vereinzelt Damen, die mal den Wunsch geäußert hatten. Ein Vorgehen gegen den Verein ist aber nie erfolgt.

Im Urteil wird es auch darum gehen, ob die im Grundgesetz festgelegte Vereinsautonomie den Anspruch der Klägerin auf Gleichbehandlung überwiegt oder nicht. Laut Landgericht kommt es darauf an, wie groß der Verein ist und ob eine Mitgliedschaft einen bedeutenden Anteil am sozialen Leben darstellt.

Es gibt viele Vereine, die nur Mitglieder eines Geschlechts haben. In Bayern zum Beispiel ist dies der Landfrauenbund. Wir meinen, dass unsere Vereinsautonomie höher wiegt als die Interessen der Klägerin.

Kann es denn keinen Kompromiss geben?

Wir hatten am Mittwoch im Rahmen des Versuchs der gütlichen Einigung durch das Landgericht über eine separate Gruppe für Frauen zu sprechen. Aber in unserer Wahrnehmung kommt für die Gegenseite nur die Maximalposition in Frage: Sie will bei den Stadtfischern mitmachen.

Laut Gericht ist der Ausgang des Verfahrens keineswegs klar, es gibt für beide Parteien Chancen und Risiken. Nehmen Sie das Urteil an, wenn Sie verlieren?

Das wird wieder die Delegiertenversammlung in ihrer Zuständigkeit entscheiden.

Für Außenstehende ist es schwer nachvollziehbar, warum der Verein es überhaupt ablehnt, dass beim Ausfischen einfach auch eine Frau mitmacht.

Wir haben ja auch andere Beschränkungen. Mitmachen können zum Beispiel nur Memminger, die hier schon fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz haben. Es gibt also auch andere Menschen, die klagen könnten. Ganz gleich wie das Urteil ausfällt, das Thema wird uns weiter beschäftigen. Ich will nicht ausschließen, dass es mit der Zeit auch Frauen bei den Stadtbachfischern geben wird. Aber eines muss auch klar sein: Wir reden hier über eine Klägerin, eine Einzelperson. Es haben sich ihr bislang keine anderen Memmingerinnen erkennbar angeschlossen. Das kann man auch mal so auf sich wirken lassen.

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