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#Wo darf ich was?

Wo darf ich was?

Am vergangenen Mittwoch beschloss eine Mehrheit der Bundesländer angesichts steigender Infektionszahlen ein Beherbergungsverbot. Dieses gilt für Besucher aus Städten und Landkreisen, wo die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen vor der Anreise bei über 50 je 100.000 Einwohner lag.

Gleichwohl zogen nicht alle Länder mit, weswegen die Regeln sich im Bundesgebiet nun teils deutlich voneinander unterscheiden. Während Gäste aus Gebieten mit entsprechenden Inzidenzzalen in Thüringen und Bremen weiter wie gewohnt übernachten können, müssen sie in anderen Ländern negative Coronatests vorweisen oder sogar gleich in Quarantäne.

Der Beschluss aus der vergangenen Woche fällt zeitlich eng mit dem Beginn der Herbstferien in einigen Ländern zusammen. So begannen die Ferien am Montag in Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. In Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein begannen die Ferien bereits am 5. Oktober.

Welche Regeln wo gelten, erfahren Sie in unserem Überblick.

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