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„Wo die Grenze zwischen Polizei und Verfassungsschutz verläuft“

Bayern wollte im Dienst der Sicherheit bis an die Grenzen des Rechtsstaats gehen. Aus Karlsruher Sicht ging die Staatsregierung darüber hinaus. Auch andere Länder und der Bund müssen nun ihre Gesetzgebungen anpassen.
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