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Wohnungen in mehreren Ländern durchsucht

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Die hessischen Strafverfolgungsbehörden haben mehr als hundert Tatverdächtige identifiziert, die sich am sexuellen Missbrauch von Kindern und an der Verbreitung von Kinderpornographie beteiligt haben sollen. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das hessische Landeskriminalamt (LKA) am Mittwoch mitteilten, richten sich die Ermittlungen gegen 104 Männer und eine Frau im Alter von 14 bis 80 Jahren. Ihnen werden überwiegend Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte zur Last gelegt. In neun Fällen besteht der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

In den Wohnungen der Beschuldigten wurden insgesamt 1691 „deliktsspezifische Gegenstände“ sichergestellt, darunter zahlreiche Speichermedien, die nun ausgewertet würden. Die Ermittlungen stehen im Zusammenhang mit einer europaweiten Aktion, die unter dem Namen „OP Fever“ von polnischen Sicherheitsbehörden initiiert wurde und von Europol unterstützt wird. Insgesamt wurden 774 Objekte untersucht und 166 Beschuldigte festgenommen.

Polizei warnt vor Cybergrooming

In diesem Zusammenhang warnten die Behörden abermals vor der Gefahr des sogenannten Cybergrooming. Damit ist das digitale Anbahnen sexueller Kontakte mit Kindern und Jugendlichen gemeint. „Kinder und Jugendliche, die sich in den sozialen Medien bewegen und sich dort austauschen, sind der Gefahr des Cybergrooming ausgesetzt“, heißt es in einer Mitteilung von Generalstaatsanwaltschaft und LKA.

Die Täter gäben sich häufig als Gleichaltrige aus, zeigten sich interessiert und verständnisvoll. Ihr Ziel sei es, „das Vertrauen der Kinder zu erlangen, sie zu manipulieren und dazu zu bringen, intime Bild- oder Videoaufnahmen von sich zu übersenden“. Die Aufnahmen würden anschließend oft als Druckmittel für weitere Forderungen genutzt.

Die Gefahr für Kinder und Jugendliche, Opfer von Cybergrooming zu werden, nimmt den Angaben zufolge mit voranschreitender Digitalisierung und der Präsenz junger Menschen im digitalen Raum stetig zu. „Durch den selbstverständlichen Umgang von Kindern mit sozialen Medien und digitalen Endgeräten haben Täterinnen und Täter direkten ’Zugang ins Kinderzimmer’“, heißt es in der Mitteilung von LKA und Generalstaatsanwaltschaft weiter.

Umso wichtiger sei es, dass Eltern und andere Wegbegleiter Kinder „bei den ersten Schritten im Internet begleiten und sich auch später als kompetenter Ansprechpartner anbieten“. Hilfreich sei es, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren. Misstrauisch sollte man werden, wenn die Online-Bekanntschaft viele Komplimente mache oder anbiete, Modelfotos zu fertigen. Wenn persönliche Informationen oder gar Fotoaufnahmen verlangt würden, sollte man ebenfalls skeptisch sein und die Zwecke hinterfragen. Vorsicht sei auch geboten, wenn die Internet-Bekanntschaft frage, ob man alleine chatte und darum bitte, die Webcam einzuschalten – oder aber, wenn sie verlange, niemandem von dem Gespräch zu berichten oder sich treffen möchte.

Die hessische Polizei informiert im Rahmen des Präventionsprogramms „Digital Natives“ unter anderem über Cybergrooming. Informationen bietet die Behörde an unter https://k.polizei.hessen.de/1436025757.

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