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Ein Parteiverbotsverfahren wäre „ein Konjunkturprogramm für die geschundene AfD, die sich als Opfer präsentiert“. Man verstand dieses Argument aus dem frei gehaltenen Vortrag des Politikwissenschaftlers Wolfgang Merkel bei dem Workshop über „Die Krise der westlichen Demokratien“ in der Münchner Carl-Friedrich-von-Siemens-Stiftung wegen des plastischen Bildes aus der Wirtschaftspolitik sofort – obwohl sich die Metapher bei Prüfung der zum Vergleich herangezogenen Sache als schief erweist. Ein Konjunkturprogramm legt eine Regierung auf, um die Leistung der Volkswirtschaft insgesamt zu steigern. Und es ist das probate oder gefürchtete Stimulanzmittel in einer Situation des Abschwungs; der Konjunktur soll nachgeholfen werden. Die AfD befindet sich nicht im Abschwung, sondern in kontinuierlichem Aufschwung; Merkel, emeritierter Abteilungsleiter am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, hatte eine Deutschlandkarte der aktuellen Parteipräferenzen gezeigt, auf der das ehemalige DDR-Staatsgebiet eine blaue Landmasse ist.
Als Gemeinsamkeit zwischen realem und metaphorischem Konjunkturprogramm bleibt die Dysfunktionalität von Ad-hoc-Maßnahmen bei prinzipiell volatiler Nachfrage; lokale Effekte überproportionaler Förderung, wie sie Konjunkturpolitik in Kauf nimmt, werden in Merkels Bild umfunktioniert zum Schaden, den Verfassungspolitik im Zeichen der wehrhaften Demokratie angeblich gerade nicht einkalkuliert. Dass Konjunkturprogramme durch zu viel Investitionen an falscher Stelle zwangsläufig verpuffen, ist allerdings nur ein neoliberales Vorurteil.
Implizite Prämissen der Stimmungsforschung
In der Münchner Runde von Sozial- und Rechtswissenschaftlern, die ihre Verbundenheit mit dem diesmal abwesenden Jürgen Habermas regelmäßig zu Tagungen ohne Laufhörerschaft zusammenführt, kultivierte Merkel den Habitus des abgebrühten Realisten, der am liebsten nur Zahlen sprechen ließe – hilfsweise die große Zahl: „mehr als 4000 Forscher“. Empirische Demokratieforschung, die ihre Evidenzbasis im deiktischen Modus präsentiert, ist Stimmungskunde, die insgeheim darauf vertraut, dass ihre Prognosen mit den Stimmungen des Publikums harmonieren. Ihr Vokabular ist durchwirkt von den Gemeinplätzen des jeweils herrschenden Denkens einer Zeit, in der Tendenzen und Akteure Macht gewonnen haben, die als aufsteigende Mächte erklärungsbedürftig sind – wie jetzt die AfD.

Unter dem Titel „Die wehrhafte Demokratie: Aporien, Illiberalismus und Demokratieverlust“ bot Merkel „normative“ und „pragmatische“ Argumente gegen den Vorschlag, die AfD als Fall gemäß Artikel 21 Absatz 2 und Absatz 4 des Grundgesetzes zu behandeln. Das war in vorbildlicher Klarheit entwickelt, ging in der Sache aber nicht über das hinaus, was Regierungspolitiker sagen. Dem normativen Bedenken, dass die Demokratie zu sich selbst in Widerspruch gerate, wenn ein Gericht die freie Wahl des Wahlvolks beschränke, entspricht auf der pragmatischen Ebene die Befürchtung einer kontraproduktiven Wirkung.
In diesem Szenario der demokratietheoretisch entschuldigten Angst vor der verfassungspolitischen Courage würde schon die Einleitung eines Verbotsverfahrens der AfD Wähler zutreiben, solange sie noch gewählt werden könnte. Das Konjunkturprogramm würde sich für die AfD in Gestalt von Abwrackprämien auszahlen. Der Verbotsantrag selbst würde demnach das Verbot unsicherer und riskanter machen, weil man allgemein annimmt, dass das Bundesverfassungsgericht die Größe der Partei als den bestimmenden Faktor für die tatsächliche Wirkung eines Verbots berücksichtigen wird – als das politische Moment, das es aus seiner Entscheidung nicht herausrechnen kann.
Irgendwann wird man zum Stammwähler
Merkel begründete seine Extrapolation der erwarteten Wählerbewegung mit gesichertem Wissen der Wählerforschung, aber die Warnungen vor sich selbst erfüllenden Prophezeiungen im Erwartungsmanagement des politischen Raums stützen sich im Grunde auf einen Common Sense, dessen Intuitionen von Studien dann nachträglich verifiziert werden. „Je öfter man Protest wählt, umso mehr wird man irgendwann zum Stammwähler“: Der Protestwähler ist inzwischen das bekannte Wesen und war es vielleicht immer schon.

Kostenschätzungen sind wertlos ohne Gegenrechnungen. Unter Verweis auf die blaue Ostdeutschlandkarte beschwor Merkel einen horrenden Aufwand an „Observierung“ und „Repression“ bei der „Implementierung“ eines AfD-Verbots. „Der Schaden für die Demokratie wäre viel höher.“ Hier fehlten die Spareffekte: Bei Funktionären einer verbotenen Partei entfiele die Einzelfallprüfung auf Verfassungstreue beim Eintritt in die Richterlaufbahn oder bei der Zulassung zur Kandidatur als Wahlbeamter. Die Kosten der fortgesetzten behördlichen Beobachtung einer Partei, die nicht verboten wird, obwohl der amtliche Verdacht extremistischer Absichten mehreren Klagen standgehalten hat, bezog Merkel ebenfalls nicht ein. Möglicherweise hält er diese Ausgaben für Verschwendung. Kritisch notierte er, dass es in der Berichterstattung zur AfD üblich geworden ist, die Einstufung durch die Verfassungsschutzämter als „in Teilen gesichert rechtsextrem“ als stehende Wendung zu übernehmen. Die Formel werde „ungefiltert zitiert“, wodurch man den „Verfassungsschutz mit der Dignität eines Verfassungsgerichts“ ausstatte.
Der Vertrauenszuwachs des Verfassungsschutzes
Hier trifft Merkel einen Punkt. Es ist bemerkenswert, wie selbstverständlich der Verfassungsschutz auf der linken Seite des Spektrums inzwischen als vertrauenswürdige Quelle bemüht wird. Aber muss man das mit Merkel diskurskulturkritisch darauf zurückführen, dass die „Progressiven“ zu Paternalisten geworden sind, die sich im Kampf gegen rechts auch Begriffsknüppel aus dem behördlichen Arsenal reichen lassen? Wie sieht es mit der Überzeugungskraft des von den Ämtern gesammelten Wissens aus? Merkel ließ die Frage beiseite: „Über die Rolle des Verfassungsschutzes muss ich nicht viel sagen. Es gibt immer wieder kluge Bücher, die sagen: Warum haben wir so etwas überhaupt?“ Solche Bücher, mit Autoren von Claus Leggewie bis Ronen Steinke, gibt es in der Tat immer wieder, aber mit Merkels summarischer Rezeption wird man der Wächterfunktion nicht gerecht, die diese publizistischen Verfassungspatrioten mit kritischen Fragen an die Institution eines demokratischen Frühwarnsystems mit geheimdienstlichen Kompetenzen erfüllen.
So klaffte eine gewaltige Empirielücke in Merkels Vortrag: Die Frage, ob die Wähler dadurch irritiert werden sollen, dass während einer auf mehrere Jahre angelegten Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht auf den Wahlzetteln weiter eine Partei erscheint, die von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung für eine Verfassungsfeindin gehalten wird, wurde ohne jede Erwägung der Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat erörtert, die von der AfD vielleicht tatsächlich ausgehen. Genauso gut hätte Merkel über demokratietheoretische Probleme der Lockdown-Politik unter Ausklammerung der Infektionskunde sprechen können.
Auch die Melodie dieses Pfeifens im Walde kennt man von maßgeblichen Akteuren der nichtwissenschaftlichen Diskussion. Während in der Presse vielleicht wirklich manchmal der irreführende Eindruck entsteht, der Verfassungsschutz habe dem Verfassungsgericht die Arbeit abgenommen, redet der Bundesinnenminister darüber hinweg, dass die Verfassungsschutzbehörden ihre gesetzlichen Pflichten nur dann erfüllen können, wenn die Politiker bereit sind, das behördlich bereitgestellte Wissen auf notwendige Konsequenzen zu prüfen.
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