# XRP-Anwalt John Deaton wird im LBRY-Verfahren als Amicus Curiae agieren
Laut einem Gerichtsdokument, das am 14. September 2023 beim United States Court of Appeals for the First Circuit eingereicht wurde, hat Deaton offiziell seine Notice of Appearance im Namen von Amicus Curiae Naomi Brockwell vorgebracht.
Unter Bezugnahme auf seine Einreichung kommentiert Deaton in einem Beitrag auf X (früher bekannt als Twitter):
„Sieg, Niederlage oder Unentschieden, wir werden kämpfen!“
Naomi Brockwell ist Mitgründerin von Crypto Law, einer Plattform, die in Zusammenarbeit mit Deaton Einblicke und Updates zu rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen in den Vereinigten Staaten bietet.
Die Anwälte sind bekannt für ihr Eintreten für die Rechte von Krypto-Anlegern und ihr aktives Engagement in Gerichtsverfahren und Diskussionen rund um Krypto-Regulierung und zur allgemeinen Rechtslage um die Branche.
Im März 2021 leitete die US-Börsenaufsicht SEC ein Verfahren gegen LBRY ein und behauptete, das Unternehmen habe unrechtmäßig die firmeneigene Kryptowährung LBC verkauft, ohne sich bei der Behörde ordnungsgemäß zu registrieren, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Am 7. September reichte LBRY daraufhin Berufung beim United States Court of Appeals for the First Circuit ein, um das vorläufige Urteil vom 11. Juli anzufechten, in dem LBRY zur Zahlung einer zivilrechtlichen Strafe verurteilt und von der Teilnahme an unregistrierten Verkäufen von Krypto-Wertpapieren in Zukunft ausgeschlossen wurde.
Im Juli 2023 erließ das US-Bezirksgericht für den Bezirk New Hampshire das Urteil im Prozess SEC gegen LBRY. Die Entscheidung besagt, dass LBRY für die Verletzung von Abschnitt 5 des Wertpapiergesetzes von 1933 verantwortlich ist.
Der Ausgang des LBRY-Verfahrens wurde als möglicher Fingerzeig für die XRP-Klage angesehen. Am 14. Juli 2023 erließ die US-Bezirksrichterin Analisa Torres jedoch (trotz der Niederlage LBRY) ein Urteil im Schnellverfahren zu Gunsten von Ripple und stellte fest, dass der Verkauf von XRP an Privatkunden keinen Wertpapierverkauf darstellt.
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