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#Zahl der möbliert vermieteten Wohnungen steigt deutlich

„Zahl der möbliert vermieteten Wohnungen steigt deutlich“

Immer mehr Wohnungen in Deutschland werden möbliert vermietet. Dies geht aus einer Sonderauswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesbauministeriums hervor, aus denen die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Samstag zitieren. Die für die möblierten Wohnungen zu zahlende Miete liegt oft sehr deutlich über der normalen Miete.

Der Anteil der öffentlich inserierten Wohnungen, die möbliert angeboten wurden, lag in den Jahren 2009 und 2014 den Angaben zufolge noch bei jeweils rund 3,5 Prozent. Dies entsprach 32.000 bis 38.000 Wohnungen pro Jahr. Im Jahr 2021 sei die Zahl auf rund 114.000 Inserate gestiegen – damit machten möblierte Wohnungen rund 13 Prozent aller über Internetportale und Online-Auftritte von Zeitungen angebotenen Wohnungen aus.

In den kreisfreien Großstädten mit mindestens 500.000 Einwohnern wird der Untersuchung zufolge inzwischen mehr als jede fünfte Wohnung (21 Prozent) möbliert angeboten – 2016 waren es noch fünf Prozent weniger. In München und Stuttgart werden demnach sogar rund 30 Prozent aller neu zu vermietenden Wohnungen möbliert inseriert. Im Mittel liege dabei die Netto-Kaltmiete in diesen Städten bei knapp 19,90 Euro pro Quadratmeter. Bei nicht möblierten Wohnungen seien es rund elf Euro je Quadratmeter.

Das Bundesbauministerium ist besorgt

Das Bundesbauministerium betrachtet die Entwicklung mit Sorge. „Möblierte Wohnungen entwickeln sich insbesondere in Großstädten zu einem echten Preistreiber. Die Zuschläge für das Mobiliar sind dabei häufig intransparent und für Mieterinnen und Mieter nur schwer zu durchschauen“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Cansel Kiziltepe (SPD) den Funke-Zeitungen. Wohnraum, der nur vorübergehend vermietet werde, falle nicht unter die Mietpreisbremse.

„Hier sehen wir Handlungsbedarf, um den Mieterschutz zu stärken“, kündigte Kiziltepe an. Mieterinnen und Mieter von möblierten Wohnungen müssten in die Lage versetzt werden, die ortsübliche Angemessenheit zu überprüfen. „So könnten beispielsweise die Kosten für die Möblierung gesondert ausgewiesen und begrenzt werden. Das verhindert Missbrauch und schafft Transparenz.“

Das BBSR hat für seine Untersuchung Daten von Immobilienplattformen sowie Internet-Angeboten von Tageszeitungen für Erst- und Wiedervermietungen von Wohnungen ausgewertet.

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