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#„Zeit“ bleibt bei MeToo-Vorwürfen gegen den Galeristen Johann König

„„Zeit“ bleibt bei MeToo-Vorwürfen gegen den Galeristen Johann König“

Der Galerist Johann König hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die „Zeit“ erwirkt (Az. 324 O 397/22). Die Zeitung hatte in einem aufsehenerregenden Artikel über angebliche sexuelle Übergriffe Königs auf mehrere Frauen berichtet. Dies sei der Zeitung nun weitgehend untersagt worden, teilt Königs Anwalt Simon Bergmann mit, das betreffe die „schwerwiegendsten Vorwürfe“, über welche die „Zeit“ geschrieben habe. Die „Zeit“ wiederum gibt auf Anfrage kund, das Landgericht habe einen Beschluss gefasst, der die Berichterstattung „in entscheidenden Teilen für zulässig hält“. Einzelne Passagen des angegriffenen Textes habe man angepasst oder entfernt. Der Artikel sei mit den entsprechenden Veränderungen weiterhin online.

Michael Hanfeld

verantwortlicher Redakteur für Feuilleton Online und „Medien“.

Berichtet hatte die „Zeit“ Ende August über angebliche sexuelle Übergriffe Königs, von denen anonyme Betroffene berichteten. Eine der Frauen bezeugte Königs angebliches Verhalten ihr gegenüber mit ihrem Vor- und abgekürzten Nachnamen.

Nun aber, sagt Königs Anwalt, sei es der „Zeit“ verboten, in Bezug auf König „den Verdacht zu erwecken, dieser habe im Oktober 2019 mindestens fünf Frauen sexuell bedrängt, mit anzüglichen Bemerkungen belästigt und ihnen gegenüber seine Macht ausgespielt“. Untersagt sei „auch die Erweckung des Verdachts, Herr König habe im Oktober 2017 auf verschiedenen Partys anlässlich der französischen Kunstmesse FIAC in Paris mehrere Frauen unangemessen berührt“.

Über Vorwürfe der Belästigung dürfe „in ihrer überwiegenden Substanz weiterhin als Verdacht berichtet werden“, entgegnet eine Sprecherin des „Zeit“-Verlags, „explizit über den Vorwurf eines überrumpelnden Kusses, des Begrapschens mehrerer Frauen, des Ableckens eines Ohrs sowie den angeblichen Versuch Johann Königs, eine Frau gewaltsam in eine Toilettenkabine zu drängen“. Ebenso erlaubt sei die Passage des angegriffenen Artikels, „die sich auf die Verdachtsberichterstattung über den Vorwurf der Grenzüberschreitung gegenüber einer Geschäftspartnerin bezieht (sexualisiertes Verhalten, körperliche Distanzlosigkeit, verbale Übergriffigkeiten)“.

Soweit das Landgericht Hamburg eine „Beweisführung durch Zeuginnen ,vom Hörensagen‘“ teilweise gebilligt habe, werde man Rechtsmittel einlegen und die Untersagung weiterer Teile des Artikels beantragen, sagt Königs Anwalt. Zudem mache man Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend. Soweit das Gericht Teile der Berichterstattung untersagt habe, prüfe man Rechtsmittel, heißt es auf der Gegenseite. Die „Debatte um MeToo in der Kunstszene“, die „in vollem Gang“ sei, könne „auch künftig auf Basis der Recherche geführt werden“, gibt die „Zeit“ an. Die Künstlerin Monica Bonvicini teilte dem Magazin „Monopol“ derweil mit, sie lasse sich von der König Galerie vorläufig nicht mehr vertreten. Sie warte ab, „bis die Vorwürfe, die gegen Johann König erhoben wurden, geklärt sind“.

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