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#Wer zu schnell fährt, zahlt doppelt

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Wer zu schnell fährt, zahlt doppelt

Die lange geplanten höheren Bußgelder für zu schnelles Fahren und Falschparken treten am Dienstag (9.11.) in Kraft. Wer innerorts nun 11 bis 15 Kilometer pro Stunde (km/h) zu schnell fährt, muss 50 Euro (bisher 25 Euro) zahlen, wer 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro (statt 35 Euro). Für Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizei zuständig, Ordnungsämter kümmern sich vorrangig um Verstöße beim Parken.

Die höheren Strafen sollen es zudem unattraktiver machen, manche Bußgelder bewusst in Kauf zu nehmen, etwa beim Parken ohne gültigen Parkschein. Auch die Berliner Polizei wies auf die höheren Strafen und den Schutz von Fußgängern und Radfahrern hin.

Seit den achtziger Jahren war das Verwarngeld für Falschparken  auf Rad- und Gehwegen nicht mehr erhöht worden. Unerlaubtes Parken auf Geh- und Radwegen, in zweiter Reihe, auf Busspuren und auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge kostet nun mindestens 55 Euro. Werden andere behindert, kann es noch deutlich teurer werden.

Im EU-Vergleich günstig

Im europäischen Vergleich war Falschparken in Deutschland bisher günstig: Im Nachbarland Niederlanden werden Parkverstöße beispielsweise mit mindestens 95 Euro geahndet, in Spanien kann ein Knöllchen bis zu 200 Euro kosten. Mit den neuen 55 Euro Bußgeld bleibt das Falschparken in Deutschland jedoch eine geringfügige Ordnungswidrigkeit. Bedeutende Ordnungswidrigkeiten kosten mindestens 60 Euro – dann wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches zu Punkten im im Flensburger Fahreignungsregister führen kann. 

Viele Verbände hatten den Entwurf für die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) als unzureichend kritisiert und Bußgelder in Höhe von 100 Euro und einen Strafpunkt in Flensburg gefordert, darunter mehrere Behindertenverbände, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC), der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Fachverband Fußverkehr (FUSS). 

Der Streit um die erhöhten Bußgelder für Falschparken spaltet die Meinungen besonders: Für die einen sind die Strafen im Vergleich zu teuren Parkgebühren bisher zu günstig gewesen. Wer für ein Tagespass fast so viel zahle wie für ein Knöllchen, suche nicht nach einem adäquaten Parkplatz. Außerdem könnten Besserverdienende sich das Falschparken eher erlauben, wenn ihnen kein Punkt in Flensburg drohe. Für die anderen liegt das Problem vor allem in falscher Stadtplanung, die es kaum möglich mache, schnell einen Parkplatz zu finden. Zudem wird kritisiert, dass die neuen Bußgelder für Kommunen in erster Linie ein einfaches Mittel sei, um an Geld zu kommen.

Dem neuen Bußgeldkatalog waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vorausgegangen. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin hatte sich ein politischer Streit entzündet, bei dem es allgemein um eigentlich geplante härtere Fahrverbotsregeln für zu schnelles Fahren ging. Stattdessen einigten sich Bund und Länder schließlich auf die Bußgelderhöhung. Der Bundesrat hatte den Verschärfungen am 8. Oktober einstimmig zugestimmt.

Bereits in der nächsten Woche wollen die Berliner Ordnungsämter in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion verstärkt kontrollieren. Vorgehen sollen die Kontrolleure besonders gegen Parken auf Gehwegen, Radwegen, Busspuren, in zweiter Reihe sowie Radfahren auf dem Bürgersteig. Das teilten die Bezirke am Montag mit.

Mit dieser konzertierten Aktion wolle man das Bewusstsein in der Gesellschaft für den neuen Bußgeldkatalog schärfen. „Wesentliches Ziel ist ein besserer Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer durch spürbarere Ahndungen entsprechender Verstöße.“ Vor allem gehe es um Verkehrsverstöße, die gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer seien oder sie behinderten.

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