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#70.000 Euro im Keller von „Papa Ari“

70.000 Euro im Keller von „Papa Ari“

Ende 2017 soll das Verhältnis zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker sehr angespannt gewesen sein. Der Rapper wollte sich von seinem Geschäftspartner trennen, der wollte das nicht akzeptieren – so schildert es Bushido zumindest am Mittwoch als Zeuge im Berliner Landgericht. Abou-Chaker und drei seiner Brüder müssen sich dort seit Mitte August verantworten, weil sie Bushido im Zuge der Auflösung der Geschäftsbeziehungen im Winter 2017/2018 beleidigt, bedroht, eingesperrt und angegriffen haben sollen.

Sebastian Eder

Trotz der angespannten Lage soll es in jenem Winter noch zu einer Geldübergabe gekommen sein, die zu dem Gangsterimage passt, das der Rapper und der Clanchef jahrelang gepflegt hatten. Am Mittwoch sagte Bushido aus, dass ihm Abou-Chaker schon lange vorher zugesagt hatte, sich an einer Geldstrafe zu beteiligen, zu der Bushido 2016 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden war. „Um Weihnachten herum“ habe er sich 2017 deswegen mit Abou-Chaker in dessen Berliner Café „Papa Ari“ getroffen, sein Handy habe er abgegeben müssen. Dann habe ihn Abou-Chaker mit in den Keller genommen und ihm dort 70.000 Euro in bar überreicht. „Das ist doch nur Geld, warum ficken sich Leute dafür?“, habe er Bushido gefragt.

Gleichzeitig habe sich Abou-Chaker aber geweigert, über Erlöse aus dem „Geschäft Bushido“ zu verhandeln: Es sei um jährliche Einnahmen in Millionenhöhe gegangen, die von Youtube, der Plattenfirma Sony, über Merchandising und durch Live-Auftritte generiert worden seien. Andere gemeinsame Geschäftsbereiche, vor allem Immobilien und Verträge mit Drittkünstlern, seien erst mal noch kein Streitpunkt gewesen. Aber auch das Musikgeschäft wollte Abou-Chaker laut Bushido nicht aufgeben. Bei einem Treffen im November 2017 soll ein Bruder des Clanchefs gesagt haben: „Es gibt keinen Bushido ohne die Abou-Chakers“. Bushido sagte am Mittwoch: „Ich war das Geschäft. Und dieses Geschäft hat Arafat als sein Eigentum angesehen.“

Vor einem weiteren Treffen habe er seinen Anwalt kontaktiert, um konkrete Vorschläge zur geschäftlichen Trennung machen zu können. Abou-Chaker habe bei dem Treffen dann aber versucht, ihm die Situation mit einem Vergleich zu erklären: Wenn er Anteile an einer Firma habe, dann müsse er überzeugt werden, diese zu verkaufen – und wenn es kein überzeugendes Angebot gebe, würde er nicht verkaufen. „Ich habe gefragt: Wie viel ist denn 30 Prozent von mir? Die Hälfte der Zunge, mit der ich rappe?“, sagte Bushido vor Gericht. Es habe zwar einen Managementvertrag gegeben, laut dem Abou-Chaker 30 Prozent der Einnahmen aus dem Musikgeschäft zustanden. Aber einen Vertrag müsse man doch kündigen können.

Bushido berichtete am Mittwoch von weiteren Treffen, bei denen Abou-Chaker ihn beschimpft und bedroht habe. Richtig eskaliert sein soll der Konflikt bei einem Treffen in Abou-Chakers Büro in der Puderstraße am 18. Januar 2018. Bushido soll dabei eingeschlossen, bedroht und leicht verletzt worden sein. Von diesem Tag soll Bushido beim nächsten Verhandlungstermin am 14. Dezember berichten. Für die Verhandlung wurden gerade 15 neue Termine angesetzt – statt am 27. Januar soll das Urteil jetzt erst am 28. April 2021 fallen.

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