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#8,11 Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag

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8,11 Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag

Das nennt man wohl eine Probe aufs Exempel. Letzteres soll in Nordrhein-Westfalen nun statuiert werden, nämlich an einem Mann aus Borken, der seit langer Zeit die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert, weil er das Angebot nicht nutze und zudem die einkommensungerechte Erhebung des Beitrags kritisiert: Der WDR-Intendant Tom Buhrow zahle bei fast dreißigfachem Einkommen denselben Betrag wie er. Seit drei Monaten sitzt der Mann nun – im Vollstreckungsauftrag des WDR – in Erzwingungshaft, wobei nicht die Zahlung der Gebühren erzwungen werden soll, sondern eine Vermögensauskunft, die einer Pfändung des ausstehenden Betrags von beinahe zweitausend Euro vorausgehen muss.

Vor diesem letzten Schritt schreckten die Anstalten bislang meist zurück. Im Verantwortungsbereich des MDR gab es vor drei Jahren einen vergleichbaren Fall, aber die säumige Zahlerin wurde nach 61 Tagen aus der Erzwingungshaft entlassen, weil der MDR den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen hatte. Der WDR scheint entschlossen, dies nicht zu tun.

3,28 Millionen Mahnverfahren

Juristisch ist der EDV-Zeichner Georg Thiel, der inzwischen sogar in den Hungerstreik getretene Verweigerer, chancenlos. Bis hin zum Bundesverfassungsgericht wurde die Verhältnismäßigkeit der Inhaftierung bestätigt. Dennoch ist das Vorgehen auch für den WDR riskant: Nicht nur eine Armada von Twitter-Kriegern stellt sich auf die Seite des „GEZ-Rebellen“, wobei man sich selbst diesseits der üblichen Verdächtigen aus rechten Foren nicht entblödet, von einem „politischen Gefangenen“ zu faseln (so der Jungliberale Benedikt Brechtken). Auch die Bild-Zeitung hat in Thiel einen Märtyrer ausgemacht, was dem Fall bundesweite Prominenz verlieh. Die Erzwingungshaft darf freilich höchstens sechs Monate betragen und wird nicht mit den Gebührenschulden verrechnet, sodass der Prozess danach von vorne beginnt. Dass der WDR die hohen Haftkosten (bereits über 14.000 Euro) vorstrecken muss – und dann von Thiel zurückerklagen kann –, ist eine weitere Kalamität, denn darin könnte man, sollte die Summe letztlich nicht einzutreiben sein, einen sorglosen Umgang mit Beitragsgeldern sehen.

Säumige Beitragszahler gibt es viele. Zum Jahresende 2020 befanden sich 3,28 Millionen (von knapp 46 Millionen) Beitragskonten in einer Mahnstufe, war am Dienstag auf der Jahrespressekonferenz des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu erfahren. 2020 kam es allein zu 1,23 Millionen Vollstreckungsersuchen. Auf Anfrage dieser Zeitung teilte der Beitragsservice mit, keine genaueren Angaben zu der Zahl der Verweigerer machen zu können: „Dem Beitragsservice werden die Gründe nur in den seltensten Fällen mitgeteilt – daher können wir Ihnen keine Zahl potentieller ‚Gebührenverweigerer‘ liefern oder Angaben darüber machen, welche Mittel die für die Vollstreckung zuständigen Vollstreckungsorgane einsetzen, um die Forderungen beizutreiben. (…) Die Vollstreckungsbehörden handeln in den meisten Bundesländern eigenständig und sind nicht verpflichtet, die Rundfunkanstalten als Gläubiger zu informieren oder Maßnahmen mit den Rundfunkanstalten oder dem Beitragsservice abzusprechen.“ Michael Krüßel, seit einem Jahr Geschäftsführer des Beitragsservice, fügte in der Pressekonferenz hinzu, dass es Verweigerungen zwar gebe, viel häufiger aber vorkomme, dass in wirtschaftliche Not geratene Bürger ihren Beitrag nicht zahlen könnten oder aufgrund von Sprachbarrieren die Anschreiben nicht verstünden. Da sei der weitere Verlauf durch Mitwirkung zu beeinflussen. Eine Vollstreckung sei „kein Automatismus“.

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