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#Betrugsprozess um Corona-Soforthilfen beginnt

Betrugsprozess um Corona-Soforthilfen beginnt

Mutmaßlich erschlichene Coronahilfen beschäftigen von Montag an das Landgericht München I. Ein 31 Jahre alter Mann ist angeklagt, in mindestens 91 Fällen unberechtigterweise Corona-Soforthilfe beantragt zu haben – und zwar auch gleich in mehreren Bundesländern. Es geht um Fälle in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin. Der gebürtige Gelsenkirchener, der zuletzt in London lebte, soll mit Scheinidentitäten mehr als 2,5 Millionen Euro beantragt haben. Knapp 68.000 Euro davon wurden ausgezahlt.

Zahlreiche weitere Prozesse dieser Art dürften Gerichte künftig bundesweit beschäftigen, denn ein Einzelfall ist das Vorgehen nicht. „Kriminelle nutzten die aktuelle Notlage aus, um sich finanziell zu bereichern“, teilt das Bundeskriminalamt (BKA) mit. Zahlen für das gesamte Bundesgebiet hat das Bundeswirtschaftsministerium nicht und verweist auf die Bundesländer.

Allein beim bayerischen Landeskriminalamt waren bis zum Jahresende 2020 mehr als 1400 Verdachtsfälle bekanntgeworden, darunter 1120 Fälle von Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe und Überbrückungshilfe sowie mehr als 300 Fälle von sonstigem Betrug, zum Beispiel bei der Künstlerhilfe.

Verdacht auf Millionenbetrug

In Bayern leiteten die Staatsanwaltschaften nach Angaben des bayerischen Justizministeriums mindestens 844 Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Corona-Soforthilfen von Bund und Freistaat ein. Dabei wurden rund 5,5 Millionen Euro ausgezahlt. Bei Anträgen im Gesamtwert von mindestens weiteren 4,5 Millionen Euro bestand nach Ministeriumsangaben außerdem der Verdacht auf falsche Angaben, ohne dass es zur Auszahlung kam.

Bei der Staatsanwaltschaft München I, die auch das Verfahren in dem am Montag beginnenden Prozess führt, waren bis Ende Oktober 2020 rund 145 Fälle von Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Subventionshilfe eingegangen. „Die Anzahl der Verfahren dürfte aber noch ansteigen“, sagte eine Sprecherin der Behörde. „Die Ermittlungen dauern in vielen Verfahren derzeit noch an.“

Zu Beginn der Corona-Krise kamen die Ermittler den Tätern vor allem auf die Spur, wenn Banken wegen verdächtiger Transaktionen Verdacht auf Geldwäsche meldeten. Inzwischen sind es vor allem die Auszahlungsstellen wie die bayerische Landeshauptstadt München, die Verdachtsfälle anzeigen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sieht die bayerische Justiz im Kampf gegen Betrug mit Corona-Soforthilfen „sehr wachsam und gut aufgestellt“. Er betont: „Betrug lohnt sich nicht. Neben der Pflicht zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.“

Mittlerweile schärfere Vorprüfung

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums betont, dass Betrug mit Corona-Hilfen inzwischen deutlich schwieriger sei als zu Beginn der Pandemie. Die Überbrückungshilfe, die sich an die Soforthilfe aus dem Frühjahr anschloss, habe schon ein „prüfender Dritter“ wie etwa ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragen müssen. „Die grundsätzliche Antragstellung über einen sogenannten „prüfenden Dritten“ vermeidet Missbrauch“, so der Sprecher.

Nach einer Umfrage des Deutschen Richterbundes soll es in ganz Deutschland mittlerweile rund 20.000 Ermittlungsverfahren wegen erschlichener Soforthilfen oder anderer Straftaten mit Pandemie-Bezug geben. Anfang Dezember hatten in Nordrhein-Westfalen und Österreich in einer großangelegten Polizisten und Finanzfahnder im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wohnungen und eine Lagerhalle durchsucht. Dabei wurden auch mehrere Haftbefehle gegen eine vermeintliche Bande von Corona-Betrügern vollstreckt.

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