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#Negativzinsen von 50.000 Euro an

Negativzinsen von 50.000 Euro an

Kunden der Commerzbank berichten seit längerem darüber. Wenn der Bankberater anruft, um eine Umschichtung des Geldes oder eine Vereinbarung über ein Verwahrentgelt zu erreichen, hilft die Ausrede „So viel Geld habe ich doch gar nicht“ oft nicht weiter. In diesen Gesprächen wurde schon erwähnt, die Grenze für Negativzinsen werde bald von 100.000 auf 50.000 Euro herabgesetzt. Nun ist es offiziell: Vom 1. August an müssen neue Kunden der Commerzbank und solche, die erst nach dem 1. Juli 2020 zur Bank gekommen sind, Negativzinsen schon von 50.000 Euro an zahlen. Das hat ein Sprecher bestätigt. Auch bei Bestandskunden soll diese Grenze entscheidend dafür sein, wen man anspricht. Allerdings gibt es für diese offenbar Verhandlungsspielraum.

Christian Siedenbiedel

Kein Einzelfall: 15 Banken haben nach Auskunft des Internetportals Verivox allein in den vergangenen Wochen ihren Freibetrag auf 50.000 Euro oder weniger abgesenkt oder entsprechende Regelungen veröffentlicht. Auch die Online-Tochtergesellschaft der Frankfurter Sparkasse, 1822 direkt, nimmt seit Februar von 50.000 Euro an Negativzinsen. Dort gilt der Freibetrag allerdings je Konto.

Ungewöhnliches hört man aus der Targobank. Diese verlangt jetzt auch ein Verwahrentgelt von Neukunden, mit Freibeträgen von 50.000 Euro fürs Girokonto und 50.000 Euro für alle weiteren Konten. Das Bemerkenswerte dabei: Bei der Höhe des Entgelts hat sich die Bank nach Angaben eines Sprechers an den Kosten für ein Schließfach orientiert – sie sieht die Aufbewahrung von Bargeld dort offenbar als entscheidende Ausweichlösung für Kunden. Je nach Höhe der Einlage sollen 10 bis 50 Euro im Monat fällig werden.

Deutsche Bank bleibt vorerst bei 100.000 Euro

Die Deutsche Bank und die ING, die wie die Commerzbank zu den großen Spielern im Einlagengeschäft gehören, versicherten, sie blieben erst mal beim Freibetrag von 100.000 Euro. Die Skatbank allerdings, die zu den Pionieren der Negativzinsen gehört hatte, zeigt, wohin die Reise gehen könnte: Sie ist schon bei einem Freibetrag von 25.000 Euro angelangt. Und vor dem Amtsgericht Frankfurt ist ein Rechtsstreit zwischen der Finanzaufsicht Bafin und einer Bank anhängig, die von Bestandskunden sogar schon von 250 Euro an Negativzinsen haben will. Insgesamt kommt das Internet-Verbraucher-Portal Biallo auf rund 370 Banken und Sparkassen, die Negativzinsen auch im Privatkundengeschäft verlangen, bei Unternehmenskunden seien es 420 Institute.

In der Anfangsphase hatten die Verbraucherzentralen recht erfolgreich gegen Negativzins-Regelungen geklagt. Mittlerweile aber sind die Banken offenbar raffinierter geworden und bieten weniger rechtliche Angriffsfläche. Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagte, durch die Absenkung der Freibeträge bei großen Banken wie der Commerzbank steige die Zahl der Betroffenen jetzt noch mal deutlich, deshalb werde man weitere rechtliche Schritte prüfen. Vier Fälle lasse er untersuchen, weitere der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt zudem ein Verfahren, mit dem die Verbraucherschützer Negativzinsen auf dem Girokonto für den Fall ausschließen wollen, dass dort schon ein Entgelt für die Kontoführung verlangt wird. Banken sollten jedenfalls nicht doppelt kassieren dürfen.

Kündigung für Zahlungsunwillige

Unterdessen will die Stadtsparkasse Düsseldorf kommende Woche acht Konten der Rechtsabteilung übergeben. Die Kontoinhaber hatten sich auf Schreiben zur Einführung von Verwahrentgelten nicht gemeldet, deshalb hatte die Bank die Konten gekündigt. Das Geld soll ans Amtsgericht übergeben werden. Ähnlich will die Sparda Bank West gegebenenfalls vorgehen. Die Commerzbank hingegen windet sich noch: Eine Kündigung sei „kein Automatismus“, wenn ein Bestandskunde dem Verwahrentgelt nicht zustimme, sagte ein Sprecher. Aber es sei auch nicht so, dass man solche Sanktionen absolut ausschließe. Das hänge vom Einzelfall ab – auch davon, ob es ein guter Kunde sei.

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