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#Goethe-Universität durfte Doktorgrad entziehen

Goethe-Universität durfte Doktorgrad entziehen

Eine frühere Professorin und Vizepräsidentin der Universität Flensburg ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Aberkennung ihres Doktorgrades zu verhindern. Das Frankfurter Verwaltungsgericht nannte die Entscheidung der Goethe-Universität Frankfurt vom 18. Januar 2019 rechtmäßig (Aktenzeichen: 4 K 3919/19.F).

Danach hatte die Juristin über die Eigenständigkeit ihrer wissenschaftlichen Leistung getäuscht, weil sie in erheblichem Umfang Textpassagen aus anderen Quellen übernommen habe, ohne diese als Zitate oder auf andere geeignete Weise kenntlich zu machen. Über weite Strecken sei einfach nur von anderen Quellen abgeschrieben worden, so dass letztendlich der gesamte Text aus einer Art Collagentechnik bestehe.

„Die wissenschaftlichen Standards sind nicht eingehalten“, heißt es nun im Urteil. Unzulängliche Quellenangaben erstreckten sich über die gesamte Arbeit, so dass von einer bloßen Nachlässigkeit oder vereinzelten Defiziten bei der Bearbeitung nicht mehr ausgegangen werden könne. Während des universitären Prüfverfahrens hatte die frühere Hochschullehrerin zugestanden, einige Passagen nicht hinreichend gekennzeichnet zu haben, „aber nur in geringem Ausmaß“.

Zudem argumentierte ihr Rechtsbeistand während der vor einigen Tagen stattgefundenen Gerichtsverhandlung, dass die Verleihung der Doktorwürde mehr als 25 Jahre zurückliege. Schließlich sei das damals behandelte Thema „Die Eingliederung der ehemaligen DDR in die Europäische Gemeinschaft unter dem Aspekt der staatlichen Beihilfen“ nicht mehr aktuell. Auch sei die von der Juristin gewählte Zitierweise im Jahr 1993 so üblich gewesen.

Dies sollte mit einem Sachverständigengutachten belegt werden. Einen entsprechenden Beweisantrag lehnte das Gericht aber ab, da allgemein bekannt sei, dass auch in den neunziger Jahren schon Zitierregeln gegolten haben. Dem Grundsatz der Redlichkeit der Wissenschaft sei eine überragende Bedeutung zuzumessen. Schließlich verweist das Gericht in seiner Entscheidung darauf, dass mit dem Doktorgrad eine Befähigung bescheinigt werde, die tatsächlich nicht nachgewiesen worden sei. Die betroffene Juristin, bei der die Online-Plattform „VroniPlag Wiki“ auch Plagiate in der Habilitationsschrift dokumentiert hatte, hat nach eigenen Angaben die Wissenschaftssphäre inzwischen vollständig verlassen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Juristin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen. In den vergangenen Jahren hatte sie sich auch mehrfach gegen eine namentliche Berichterstattung über ihren Fall gewehrt. Vor dem Bundesgerichtshof scheiterte sie jüngst damit, mindestens ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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