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#Ab sofort überall möglich: Für dieses Heizsystem gelten hier keine Begrenzungen mehr

Immer mehr Bundesländer lockern die geltenden Regelungen für Heizsysteme, um den Ausbau von energieeffizienteren Heizungen im Sinne des neuen Heizungsgesetzes voranzutreiben. Jetzt sind in einem weiteren Bundesland Beschränkungen gefallen, die Interessenten den Heizungstausch erleichtern.

Ab sofort überall - Für dieses Heizsystem gelten hier keine Begrenzungen mehr
Ab sofort überall – Für dieses Heizsystem gelten hier keine Begrenzungen mehrBildquelle: Foto von Alex Perz auf Unsplash

Die Regelungen zum Aufstellen von Wärmepumpen fallen in vielen Bundesländern unterschiedlich aus. Bei einigen wird dabei ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück, eine maximale Lautstärke bei Nacht oder eine Begrenzung der Höhe einer Wärmepumpe festgelegt. Mittlerweile haben bereits mehrere Bundesländer entschieden, Beschränkungen für Wärmepumpen aufzuheben, damit mehr Haushalte von einem effizienten Heizsystem profitieren können. Das soll den Weg für eine einfachere Umsetzung der Vorgaben des Heizungsgesetzes ermöglichen. In Bayern gilt nach neuster Mittelung des Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nun ebenso kein Mindestabstand mehr.

Beschränkungen für Wärmepumpen fallen zunehmend

Bisher sieht die Lage bei Rechtsstreitigkeiten für Wärmepumpen-Besitzer häufig schlecht aus. Gibt es eine Verordnung, die einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück vorschreibt, müssen sich Interessenten daran halten. Vor allem in dicht besiedelten Wohngebieten schränkt das die Möglichkeiten für die neuen Heizsysteme stark an. Damit die Energiewende gelingen kann und mehr Haushalte eine Wärmepumpe aufstellen können, passen immer mehr Bundesländer die lokalen Gesetze zugunsten des grünen Heizsystem an. Wer in Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland wohnt, muss keinen Mindestabstand zum Nachbargrundstück mehr beachten.

Unklar ist die Rechtslage in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt, weshalb man dort einen Mindestabstand von 3 Metern empfiehlt, um Streitigkeiten möglichst zu vermeiden. Andere Bundesländer unterscheiden für den Mindestabstand zwischen Wärmepumpen, die als ‚gebäudeähnlich‘ gelten und solchen, die es nicht sind. Für gebäudeähnlich eingestufte Wärmepumpen gelten 3 Meter Mindestabstand in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hamburg bildet hier einen Sonderfall und sieht für gebäudeähnliche Wärmepumpen lediglich 2,50 Meter Abstand vor.

Regelungen auch auf kommunaler Ebene

Durch die unterschiedlichen Regelungen ist es für Interessenten von Wärmepumpen häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich, unter welchen Bedingungen das Heizsystem aufgestellt werden darf. Grundsätzlich muss dabei jedoch nicht nur die Landesverordnung beachtet werden. Auch lokale Veränderungen von Gemeinden können zusätzliche Auflagen beinhalten. Häufig trifft das auf örtliche Lärmschutzverordnungen zu, die für Geräte im nächtlichen Betrieb eine Höchstlautstärke festsetzen, die diese nicht überschreiten dürfen.

Obwohl es somit den Ausbau der modernen Heizungen vereinfacht, dass Bundesländer Mindestabstandsregeln auflösen, solltest du dich nicht blind auf die jeweilige Landesverordnung stützen. Viele Gemeindeverordnungen verweisen jedoch der Einfachheit halber auf die jeweils geltende Landesverordnung, anstatt eigene Regelungen zu definieren. Eine Nachfrage beim örtlichen Ordnungsamt sowie dem zuständigen Bauamt kann dir die notwendige Klarheit verschaffen. In der Regel können sich jedoch auch Wärmepumpen-Installateure mit den örtlichen Gegebenheiten aus. Sie können dich gezielt beraten, welche Möglichkeiten du an deinem Wohnort hast.   

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