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#Ab wann die Gülle wieder fließen darf

„Ab wann die Gülle wieder fließen darf“




Im Winter dürfen Felder in einer bestimmten Zeit nicht gedüngt werden. Und nach Ende der Sperrfrist auch dann nicht, wenn strenger Bodenfrost herrscht.

Darf jetzt schon Gülle auf die Felder gespritzt werden? Das fragte ein Bürger, der im Unterallgäu vor einigen Tagen gesehen hat, wie ein Landwirt mit zwei großen Lastwagen Gülle zum Feld fuhr und die Flüssigkeit dort verteilen wollte. Es war Vormittag, der Boden nach einer eisigen Nacht noch gefroren. Da sei es doch verboten, den Acker zu düngen, sagte der Mann. Er machte auch auf eine Sperrfrist aufmerksam: Bis Ende Februar dürfe im Unterallgäu keine Gülle ausgebracht werden.

Das stimmt teilweise, heißt es beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim (AELF) auf Anfrage dieser Redaktion. Es komme darauf an, um welchen Untergrund es sich handle. Auf Grünland dürfe Gülle in diesem Jahr im Unterallgäu tatsächlich erst ab 1. März ausgefahren werden. Auf Ackerflächen hingegen habe sie am 31. Januar geendet. 

Und was ist mit Bodenfrost? Gefroren war der Acker nämlich, als unser Leser den Landwirt mit seinem Gülle-Lkw gesehen hat. „Die Ausbringung von Gülle beziehungsweise stickstoffhaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden ist zulässig, wenn er im Laufe des Tages taut“ und die Gülle aufgenommen werden kann, teilt das AELF mit. Das Amt ist eine Behörde des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es habe sogar Vorteile, wenn der Boden morgens gefroren sei: So verdichte das Gewicht von Traktor und Anhänger weniger stark den Boden. Und es bleibe weniger Erde an den Reifen hängen, die Straßen würden weniger verschmutzt. Bleibt es tagsüber gefroren, taut es? Landwirte müssten genau auf die Wetterprognose schauen. „Die Abwägung für den richtigen Zeitpunkt ist oft nicht einfach. (…) Landwirte versuchen, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Leider stimmen Wetterprognosen auch nicht immer, was die Abwägung schwieriger macht.“

Bei Kälte riecht die Gülle nicht so stark

Ein weiterer Vorteil, Gülle dann auszubringen, wenn es kälter ist: Es dringt weniger Ammoniak in die Luft, das aus den Exkrementen der Tiere entsteht. Also riecht es auch nicht so stark, sagt Helmut Mader, Geschäftsführer vom Bayerischen Bauernverband Unterallgäu.

Warum während der Sperrfrist im Winter keine Gülle auf die Felder gefahren werden darf, erklärt das AELF: „Während der Vegetationsruhe wachsen die Pflanzen nicht oder nur kaum und haben daher keinen Bedarf an Nährstoffen. Zudem ist der Boden in dieser Zeit häufig nicht aufnahmefähig.“ Außerdem drohe „eine Verlagerung der Nährstoffe“. Das heißt: Es kann passieren, dass die Gülle vom Feld abfließt oder Nährstoffe ausgewaschen werden. Wenn es aber langsam wärmer wird und der Boden tagsüber taut, sei es kein Problem. Mit den wärmeren Temperaturen beginnen auch die Feldfrüchte zu wachsen, sagt Helmut Mader. Derzeit steckten vor allem Wintergerste und Winterweizen in der Erde. Sie könnten den Dünger jetzt schon vertragen.

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Die Sperrfrist für Gülle auf Ackerland beginnt in der Regel mit der Ernte der Hauptfrucht, auf Grünland am 29. November. Beide Sperrfristen überschneiden sich so, dass zwei Monate im Jahr auf keiner landwirtschaftlichen Fläche Gülle ausgebracht werden darf. Dennoch fällt sie in dieser Zeit weiterhin an. In einem Betrieb mit 40 Milchkühen seien es etwa 2400 Liter täglich – wobei es sich um eine grobe Rechnung handele, wie das AELF mitteilt. Das macht 144.000 Liter in den zwei Monaten der Sperrfrist. Zum Vergleich: So viel Flüssigkeit würde in zwei Linienbusse passen. Landwirte müssen also für den Winter Güllegruben vorhalten. Die Vorschriften gehen aber noch weiter: „Unabhängig von der Größe muss ein tierhaltender Betrieb seine Gülle mindestens sechs Monate lagern können. Er kann dies über eigene Gruben oder durch Zupacht anderer Gruben erreichen.“ Und wenn es wärmer wird, ist laut AELF die im Winter gelagerte Gülle nützlich: Damit können die Felder gedüngt werden. Immer wieder im Laufe des Jahres bis zum späten Herbst werde den Gruben Gülle entnommen. So leerten sie sich bis zum Winter.

Das Landwirtschaftsamt bittet um mehr Vertrauen und um Offenheit

Auf die Frage, ob die Zahl der Beschwerden zum Thema Gülle wachse, antwortet das AELF: „Wir stellen fest, dass von vielen Seiten genau hingeschaut wird.“ Das Amt hat eine Bitte: „Wir ermutigen alle Bürgerinnen und Bürger, bei Fragen direkt auf die Landwirte zuzugehen. Wie in sonstigen Lebensbereichen in der Bevölkerung auch, hält sich die weit überwiegende Zahl unserer Landwirte an die geltenden Spielregeln.“

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