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#Achtung, eine Steuerfalle für Senioren

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Achtung, eine Steuerfalle für Senioren

Immer mehr Rentner rutschten unbemerkt in die Steuerpflicht. Erst ein Brief vom Finanzamt offenbart ihnen, dass sie Geld nachträglich überweisen müssen, was sie dann aber oft schon ausgegeben haben. Der Deutsche Steuerberaterverband dringt daher auf eine Art Lohnsteuer für Rentner. „Die Praxiserfahrung zeigt, dass es Rentnern schwerfällt, überhaupt darüber nachzudenken, eine Steuererklärung abzugeben“, sagt Präsident Torsten Lüth im Gespräch mit der F.A.Z. „Zugleich passt die Finanzverwaltung auf, ob jemand dies übersehen hat. Und dann kommen die entsprechenden Aufforderungen“, berichtet er weiter.

Säumige Rentner werden nach Lüths Erfahrung mindestens mit dem Fehlen einer Steuererklärung konfrontiert, häufig sind es zwei oder mehr. „Dann kommt es unweigerlich zu einer Nachzahlung.“ Dabei rede er nicht über Senioren mit weiteren Einkünften etwa aus Vermietung. Die wüssten, was zu tun sei. Er spreche vom klassischen Rentner, der eigentlich den Ruhestand genießen wolle. „Bei der Nachzahlung bleibt es natürlich nicht“, hebt der Steuerberater hervor.

Hinzu käme eine nachträgliche Vorauszahlung plus alle drei Monate eine Vorauszahlung für die Zukunft. „Das Problem ist: Der Rentner ist darauf nicht vorbereitet.“ Wenn er mit der Nachzahlung konfrontiert werde und eine ganze Monatsrente an das Finanzamt überweisen müsse, sei das ein Problem. Deswegen wäre es besser, wenn die Rentenversicherung wie ein Arbeitgeber automatisiert den Anspruch des Fiskus einbehalte und an das Finanzamt überweise. Wo klar sei, dass der steuerpflichtige Anteil unter dem Grundfreibetrag liege, werde der Rentner weiter von jedem Abzug verschont bleiben. „In Zeiten der Digitalisierung lässt sich das alles wunderbar programmieren.“

Der steuerpflichtige Anteil steigt 

Wie das Statistische Bundesamt jüngst mitteilte, haben 21,8 Millionen Personen vergangenes Jahr Leistungen von 341 Milliarden Euro aus einer gesetzlichen, privaten oder betrieblichen Rente erhalten, es gab 146.000 Rentenempfänger mehr als 2019. Knapp 64 Prozent der Rentenleistungen zählten zuletzt zu den steuerpflichtigen Einkünften. Damit sei der durchschnittliche Besteuerungsanteil um mehr als 8 Prozentpunkte gestiegen. Wie viele Rentner 2020 letztlich Steuern zahlen mussten, ist noch nicht bekannt, weil sich das Einreichen der Steuererklärungen und deren Bearbeitung hinziehen können. Die neueste Auswertung des Statistischen Bundesamtes liefert Zahlen für 2017: Danach zahlten 600.000 Rentner ohne weitere Einkünfte Einkommensteuer, zudem 4,9 Millionen Ruheständler mit weiteren Einkünften.

Letztlich will man dahin kommen, dass Pensionen und Renten gleich besteuert werden. Ziel des Fiskus ist die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung der Rentenbezüge, Pensionen unterliegen traditionell der Einkommensteuer. Um den Bundeshaushalt zu schonen, geht man in kleinen Schritten vor. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden zunehmend steuerlich berücksichtigt. Im Gegenzug werden Bezüge im Alter mehr und mehr belastet. Wie viel man versteuern muss, hängt davon ab, wann man in den Ruhestand geht. Rentner, die 2005 oder vorher in Rente gegangen sind, müssen weiter nur 50 Prozent der Altersbezüge versteuern. Damit liegen die allermeisten, die keine weiteren Einkünfte haben, unter dem Grundfreibetrag.

Doch der steuerpflichtige Anteil steigt spürbar. Bis 2020 ging es jährlich um zwei Prozentpunkte nach oben, nun steigt der Anteil um einen Prozentpunkt im Jahr. Ziel sind 100 Prozent 2040. Für Neurentner 2021 beträgt der Anteil, den das Finanzamt interessiert, somit 81 Prozent. Der jeweilige Anteil wird in einen festen Betrag umgerechnet, dieser Rentenfreibetrag begleitet den Ruheständler bis zum Ende seiner Tage.

Der Übergang zur nachgelagerten Rentenbesteuerung ist rechtlich heikel. Was mit dem Beitrag versteuert wurde, darf der Fiskus im Alter nicht ein zweites Mal belasten. Ende Mai hat der Bundesfinanzhof sich mit dem Thema befasst. Er entschied zu den vorgelegten Fällen zwar im Sinne der Finanzverwaltung. Danach hat es bisher keine Doppelbesteuerung gegeben. Zugleich gab er zu erkennen, dass künftige Rentnerjahrgänge von einer doppelten Besteuerung ihrer Altersbezüge betroffen sein dürften.

Das Bundesfinanzministerium kündigte daher an, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die dies vermeidet. Steuerberaterpräsident Lüth wirbt dafür, die Gelegenheit zu nutzen, um Rentnern ohne weitere Einkünfte von der Last zu befreien, möglicherweise eine Steuererklärung abgeben zu müssen.

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