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#Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tun

Ob Aldi, Lidl oder Rewe: Derzeit scheint es so, als würden Supermärkte das Einkaufen neu erfinden wollen. Mit Selbstbedienungskassen oder neuen Pfandautomaten, die ganze Säcke schlucken. Doch nun tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die viele Kunden schon lange fordern.

Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tun
Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tunBildquelle: Jonathan Borba / Unsplash

Anfang des Jahres gab Aldi bekannt: Künftig soll niemand mehr an den Pfandautomaten Schlange stehen. Ein neuer Leergutautomat macht es möglich. Der Vorteil gegenüber den normalen Pfandautomaten in den Filialen des Lebensmittel-Discounters: Man stopft nicht eine Flasche nach der anderen hinein. Es lässt sich problemlos ein ganzer Sack leerer Pfandflaschen hineinkippen. Bis zu 100 Flaschen und Dosen kann der neue Leergutautomat gleichzeitig aufnehmen. Doch ob bei Aldi, Lidl oder Rewe: Eine Sache hat Kunden beim Abgeben von Dosen und Flaschen schon immer genervt. Und dem setzt das Oberlandesgericht Stuttgart per Gerichtsbeschluss ein Ende.

Lidl verliert vor Gericht und muss handeln

Jeder, der schon einmal Leergut in einen Pfandautomaten gelegt hat, kennt das Problem. Der Automat nimmt die Dosen oder Flaschen nicht an, weil sie zerbeult oder zerdrückt sind. Wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin von Aldi, Lidl und Co. sich dann auch noch weigern, das zerbeulte Leergut anzunehmen, ist der Ärger groß. Und wofür überhaupt sollte man eine Dose ausbeulen, wenn sie im Pfandautomaten doch ohnehin platt gedrückt wird? Genau diese Frage stellte sich ein Lidl-Kunde, als er seine plattgedrückten Dosen nicht zurückgeben durfte. Er beschwerte sich bei der Verbraucherzentrale, die seiner Meinung war und vor Gericht zog. Nun ist das Urteil gefallen.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Verbraucherzentrale recht. Pfanddosen seien unabhängig von ihrem Zustand zurückzunehmen, sonst würde der abfallbezogene Sinn des Verpackungsgesetzes torpediert. Wie die Kölner Kanzlei WBS Legal zu verstehen gibt, war Gericht der Auffassung, dass eine solche Beschränkung der Rücknahmepflicht für Einweggetränkedosen gar keinen Sinn ergeben würde. „Schließlich würden die Dosen nicht wiederverwertet, sondern nach Rückgabe durch den Kunden ohnehin zusammengepresst werden“, heißt es. Und deshalb könne Lidl auch kein Interesse daran haben, nur gut erhaltene Dosen zurückzunehmen.

Alle Supermärkte betroffen

Das Urteil hat weitreichende Folgen. Zukünftig wird nicht nur Lidl zerbeulte und plattgedrückte Dosen und Flaschen annehmen müssen, sondern auch Aldi, Rewe, Kaufland und alle anderen Supermärkte. Da die Pfandautomaten aber darauf ausgelegt sind, unter anderem das sogenannte DPG-Logo zu erkennen und den Strichcode scannen – was bei zerdrückten Dosen nicht möglich ist – müssen sich Lidl, Aldi und Co. etwas einfallen lassen.

Bildquellen

  • Aldi an der Kasse beklaut: Jetzt reagiert der Discounter: Pinacol / Pixabay
  • Aldi, Lidl und Co. müssen handeln: Das dürfen Kunden bald tun: Jonathan Borba / Unsplash

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